Hallo Brüder und Schwestern,
ich denke ein solches Projekt wäre sicherlich der Traum eines jeden reenactors!
Aber - unbedingt vorher genau und schriftlich beim Amt für Denkmalpflege, beim zuständigen Bauamt, örtliche Archeologen etc anfragen um da nicht im Nachhinein böse Überaschungen zu erleben.
(Auch bedenken EU-Recht geht oftmals vor Länderrecht!)
Wenn es keinerlei Auflagen gibt, ist man natürlich in der Gestaltung der Sanierung recht frei - jedoch kann man dann auch keine (nicht unerheblichen!) Fördermittel in Anspruch nehmen!
Eine Patientin hatte ein Fachwerkhaus von 1680 erworben - denkmalgeschützt - und die Renovierungskosten nahezu komplett durch Fördermittel (Örtliche Denkmalpflege, Stadt, Landkreis, Bundes- und EU-Mittel etc. ) bezahlt bekommen!
Die Auflagen sahen nur vor, das es in dem erhaltenswerten Zustand belassen werden muß - also die zeitlich passende Optik berücksichtigt werden muß!
Solche Auflagen wären doch durchaus in unserem Interesse - also z.B. keine modernen Vollglasfenster, sondern Sprossenfenster, keine "bunten" Dachpfannen, sondern passende in Tonrot etc.
Aus diesem Gesichtspunkt heraus wäre eine Burg die aus den diversen öffentlichen Kassen saniert werden könnte evtl doch vorteilhafter - oder?
Denn wenn wir eine Burg haben wollen, dann soll sie doch, eben genau wie bei solchen Zuschüssen gefordert, in einem zeitlich angepaßten Stil wieder aufgebaut werden - warum also auf die Fördermittel verzichten?
Auch dringend zu beachten:
Bei einer musealen, öffentlichen Nutzung stehen ziemlich heftige und teure Sicherheitsbestimmungen an - also die kleinen leuchtenden Schildchen für Fluchtwege, Fluchttüren, Sprenkleranlagen, feuerfeste Wege - meist Metalltreppen an der Außenfassade etc pp - diese sind nicht an optische, sondern an sicherheitstechnische Auflagen gebunden!
Wenn das Objekt also öffentlich werden soll, dann kommen nochmals erhebliche Kosten und Auflagen hinzu, welche auch die schönste Optik nachhaltig versauen können! *smoky*
(In dem Fall unbedingt mit einem darauf spezialisierten Architekten VORHER beraten!)
Daher wäre es sicherlich vorteilhafter den Öffentlichkeitsbereich auf das Außengelände zu beschränken!
Zur Finanzierung und für die Nutzung wäre dann sicherlich, rechtlich gesehen, ein "Burgverein" das sinnvollste, da es da deutliche steuerliche und rechtliche Vorteile gäbe - dann wäre die spätere Nutzung als Verein eben eine geschlossenen Veranstaltung und die Auflagen/Kosten (innerhalb der Burg) wären wesentlich geringer.
Generell wäre ich natürlich dafür und dabei! *tdance*
Gruß
William