Hallo Bruder Benedikt,
ich habe per "Suchfunktion" alle meine Unterlagen durchforstet und konnte so gut wie nichts finden.
Es gibt eine Namensnennung (oder waren es 2?) von einem Großvisitator, aber nur eine englische Urkunde in der, quasi nebenbei, ein Visitator genannt wird - aber nur weil er zufällig eine (Kauf-/Schenkungs- ??) Urkunde mit unterschrieben hatte.
Man darf natürlich nicht von einer Quelle auf alle schließen, aber ich finde gerade diese Seiten, die Daniel hier gefunden hat, deshalb so interessant.
Denn hier gibt es sehr viele "kleine" Randinformationen - besonders eben auch Namensnennungen für den Bereich Spanien und das dort die Funktion des Visitators dann nur so "nebenbei" mal angesprochen wird, läßt mich vermuten, das sie eben sogar unwichtiger war als die eines "kleinen" unbedeutenden Provinzkomturs (denn die werden erwähnt - auch wenn sie nur 2 Jahre im Amt sind!)
Hätte der Visitator weitreichende Befugnisse gehabt, dann würden wir sicher auch mehr in der Regel finden - besonders auch bei den vielen Strafen/Bestrafungen die dort als Beispiel aufgeführt sind!
Es ist aber immer nur die Rede davon, das ein Kapitel Strafen verhängt oder Entscheidungen trifft.
Da aber in jedem Land ein Visitator war und wenn er denn tatsächlich so weitreichende Befugnisse gehabt hätte, dann müßte doch mindestens ein solches Beispiel - eben als Präzedenzfall - in der Regel, bzw den Anhängen aufgeführt sein. Zumal ein solches Eingreifen sicherlich folgenschwerer gewesen wäre als die "Bagatellvergehen" die dort teils sehr explizit aufgeführt sind!
Ergo kann er weder weitreichende Befugnisse gehabt haben, noch eine bedeutende Position - vielmehr denke ich das er eher ein "stiller" Beobachter war, der dann an den nächsthöheren Vorgesetzten weitergemeldet hat, bzw dem anwesenden Komturen/Baillis auch nur Vorschläge unterbreitet hat und diese dann im Rahmen ihrer "echten" Position die nötigen Maßnahmen ergriffen haben und deshalb kein Visitatorentscheid irgendwo auftaucht.
Selbst vom Großvisitator gibt es keine belegbare Entscheidung - also wird er zwar seine Landesvisitatoren berufen und abkommandiert haben, aber auch er hatte keine nennenswerte Kompetenz innerhalb der Hirarchie des Ordens - anders läßt sich der Mangel an Informationen eigendlich nicht erklären - oder?
Da es nur spärliche Informationen gibt, kann ich bei meinen Überlegungen natürlich nur diese auswerten, aber solange nichts Neues auftaucht, bin ich mir ziemlich sicher das ein Visitator eher Empfehlungen - vor Ort - ausgesprochen hatte.
Evtl hat er noch ordensinterne Ungereimtheiten (besonders bezüglich finanzieller Informationen) an den Großvisitator weitergemeldet und dieser hat das Wichtige dann dem Konvent vorgelegt - auf das dort dann die eigendlichen Entscheidungen getroffen werden konnten.(der Großvisitator war immerhin Mitglied des Konvents)
Aber in seinen Befugnissen kann er sicherlich keinesfalls mit den klerikalen Visitatoren der römisch katholischen Kirche verglichen werden - wir sollten uns da also nicht von der "zufälligen" Namensgleichheit irritieren lassen, denn der kirchliche Visitator ist de facto eine wichtige Position in der kirchlichen Hirarchie.
Im Gegensatz zu den Visitatoren der Templer finden wir nämlich dort viele weitreichende Informationen über wichtige Entscheidungen dieser Kirchenvisitatoren und dann auch Namensnennungen und genau festgelegte Richtlinien und Befugnisse - aber all das fehlt eben bei dem Templerorden völlig!
Nach der Regel hatte er demzufolge keine Befugnisse - denn sonst wären sie irgendwo, zumindest einmal beispielhaft, aufgeführt worden.
Wäre hingegen ein Komtur oder Provinzmeister nebenbei auch noch Visitator gewesen, dann würde das sicherlich mit seinem Titel in den Unterschriften aufgeführt werden - aber auch dort Fehlanzeige!
(in der englischen Urkunde ist wiederum neben dem Visitator auch kein anderer Rang oder Funktion aufgeführt nur frater XXX, Visitator in England)
Demzufolge kann ich momentan nur zu dem Schluß kommen, das es sich um eine einfache Funktion im niedrigen Dienstgrad gehandelt hat und somit sowohl Ritter, als auch dienende Brüder damit beauftragt werden konnten - denn sonst wäre so etwas Wesentliches auch in der Regel klargestellt worden (hier bin ich mir nicht ganz sicher, aber so aus dem Gedächtnis fällt mir keine Regelung dazu ein - es gibt zwar genau geregelte Unterstellungsverhältnisse , bsp. Ritterkomtur wenn kein Vorgesetzter erreichbar etc aber mir fällt nichts vergleichbares zum Visitator in der Regel ein).
Gruß
William