Hallo Leute,
rein Interessehalber stelle ich mal die Frage, wie der einzelne mit folgenden Punkten der Ordensregel auf Märkten und Veranstaltungen umgeht:
1)VIII. Vom gemeinsamen Mahl.
Wir gestatten, daß ihr in einem gewissen Palast, besser gesagt im Refektorium, die Mahlzeiten gemeinsam einnehmt, jedoch daß ihr um das was euch nötig sein mag, wegen der Unkenntnis der Zeichen gelassen und unauffällig bitten sollt. So ist zu jeder Zeit das, was euch erforderlich ist, mit aller Demut und ehrfürchtigen Unterwerfung zu erbitten, vor allem bei Tisch wie der Apostel sagt: "Iß dein Brot unter Schweigen" (2. Tess 3,12). Und der Psalmist soll euch ermuntern: "Ich habe eine Wache meinem Mund gesetzt" (Ps 39,2), das heißt, ich habe bei mit erwogen, "daß ich mit der Zunge nicht fehle", das heißt, meinen Mund bewahre, um nicht übel zu reden.
2)IX. Beim Mittags- und Abendessen soll eine heilige Lesung vorgetragen werden.
Bei der Hauptmahlzeit und beim Abendessen soll immer eine heilige Lesung vorgetragen werden. Wenn wir nämlich den Herrn lieben, müssen wir nach seinen heilbringenden Worten und Vorschriften mit dem aufmerksamsten Ohr verlangen. Der Vorleser der Lesungen soll euch anweisen, Stillschweigen zu halten.
3)XVII. Nach beendeter Komplet ist Schweigen zu halten.
Nach Beendigung der Komplet ist danach zu Bett zu gehen. Für die aus der Komplet gehenden Brüder gibt es ausdrücklich keine Erlaubnis, mit jemandem in der öffentlichkeit, außer bei zwingender Notwendigkeit, zu sprechen. Der, der seinem Knappen etwas zu sagen hat, soll es leise sagen. Vielleicht kommt es vor, daß in diesem Zeitabschnitt eine höchst zwingende Dringlichkeit in Kriegsgeschäften oder im Bestand eures Hauses, weil für dieses der Tag euch nicht ausreichend schien, von euch, die ihr aus der Komplet kommt, fordert, daß sich der Meister selbst oder der, dem nach dem Meister das Regiment des Hauses anvertraut ist, mit einem Teil der Brüder bespricht. Wir gebieten, daß es also geschieht, denn es steht geschrieben: "Bei vielem Reden entgehst du der Sünde nicht" (Spr. 10.19). In jeder Besprechung verbieten wir ausdrücklich leichtfertige Spä&szli g;e, albernes und zum Lachen reizendes Geschwätz. Und euch, die ihr eure Schlafstellen aufsucht, geben wir auf, in Demut und reiner Ergebung ein "Vater unser" zu sprechen, wenn einer etwas Törichtes gesagt hat.
4) XXVIII. Vom überfluß der Haare.
Alle Ordensbrüder sollen grundsätzlich die Haare so geschnitten haben, daß sie von vorn und von hinten regelrecht und ordentlich anzuschauen sind. Auch beim Voll- und Backenbart soll diese Regel unabänderlich beobachtet werden, damit kein Wildwuchs oder Mangel an Anmut dort bemerkt werde. Denen, die dem höchsten Schöpfer dienen, ist die innere wie äußerliche Reinheit sehr nötig nach dem Zeugnis dessen selbst, der sagt: "Seid rein" (Jes 1,16), weil "ich rein bin" (Hiob 33,9).
5) LII. Keiner soll einen anderen zum Zorn reizen.
Offenbar muß man sich nicht wenig hüten, sich herauszunehmen, einen anderen zum Zorn zu bewegen, da die größte Friedfertigkeit sowohl Arme wie Mächtige durch nahe Verwandtschaft und das Band übernatürlicher Brüderlichkeit gleichermaßen verbindet.
6) LXX. Sie sollen einer Frau nicht ins Angesicht schauen.
Wir halten dafür, daß es einem jeden Ordensmann gefährlich ist, das Angesicht einer Frau zu sehr zu betrachten, und daher nehme sich keiner von den Brüdern heraus, eine Witwe, eine Jungfrau, seine Mutter, seine Schwester, seine Tante oder irgendeine andere Frau zu küssen. Die Ritterschaft Christi soll also Frauenküsse fliehen, durch welche die Männer öfters in Gefahr zu kommen pflegen, damit sie mit reinem Gewissen und in sicherem Leben allezeit im Angesicht Gottes zu verbleiben imstande sind.
Liebe vorweihnachtliche Grüße
Felx