Bruder Benedikt,
In der Ordensregel steht, dass dort, wo die Brüder schlafen, immer ein Licht brennen soll. Das bezieht sich im Kontext wohl auf den Schlafsaal, aber gilt sicherlich auch fürs Zelt.
Du sprichst von der Regel 21 (Vom Bettzubehör)
"Wenn sie schlafen, sollen sie stets ein Hemd,
Unterbeinkleider, Strümpfe und einen Gürtel tragen; da wo sie schlafen, soll Licht brennen bis zum Morgen."
Genauso in der Regel 37 (von den ausgesandten Brüdern)
"Womöglich soll das Haus, in welchem sie liegen und einquartiert sind, des Nachts nicht ohne Licht sein, damit der
Erzfeind , der Herr der Finsternis, ihnen keine Gelegenheit zum Bösen verschaffe; wovor Gott sie bewahren möge."
Das Licht hatte in meinen Augen also eher eine Überwachungsfunktion, liegen alle Brüder auch brav allein im Bett ...
In Regel 140 wird erläutert welchen Besitz ein Bruder haben darf, unter anderem ein kleines Zelt. Dies wird auch in Regel 148 bestätigt (wie die Brüder sich lagern sollen) - ausserdem wird erwähnt das die Brüder sich um Kappelle lagern sollen. Wenn auf diesem Platz ein grosses Feuer brennt, so reicht dieses als Lichtquelle für alle Zelte die gelagert sind aus um diese vor dem "Bösen Erzfeind" zu schützen. In keiner Regel wird erwähnt das die Brüder ein Licht auf Reisen mitnehmen sollen, sie sollen nur nach Möglichkeit in einem Haus schlafen in dem die ganze Nacht Licht brennt.
Dies ist nur meine Schlussfolgerung.
Wobei in Regel 142 eine Laterne erwähnt wird:
Es kann ein Bruder des Konvents dem andern ohne besondere Erlaubnis
einen Kittel, den er ein Jahr getragen hat, einen alten Waffenrock, ein altes
Wams, ein Hemd, eine Hose oder ein paar niedrige Stiefeln schenken, desgleichen eine Laterne, wenn er sie selbst anfertigen kann, ein Stück Hirschleder
oder ein Ziegenfell.
Sowie in Regel 317
Keiner darf weder um ein Pferd noch um sonst was wetten, außer etwa um einen Bolzen oder Eisen oder etwas anderes, was weder ihm noch einem
anderen Geld kostet, wie um eine offene Laterne, eine hölzerne Keule, Lager- oder Zeltpfahl. Diese nämlichen Dinge, welche, wie oben gesagt, kein
Geld kosten, kann ein Bruder dem andern ohne Erlaubnis geben. Auch kann jeder Bruder mit einem andern Bruder ein Armbrustwettschießen
veranstalten, und zwar, wenn der Preis nicht mehr als zehn Kerzenenden ausmacht, ohne besondere Erlaubnis; soviel darf er auch an einem Tage
verlieren. Für die Kerzen kann er auch die falsche Sehne seiner Armbrust als Pfand hingeben;
Hier wird noch von einer offenen Laterne gesprochen, dies könnte evtl. ein Windlich oder Talklicht sein. Aber auch von Kerzenenden wird gesprochen, sind dies Reste von Kerzen die in der Messe nicht abgebrannt sind? Auf jeden Fall gab es also private Laternen, die auch mit irgendetwas befeuert wurden, sei es Kerzenenden, Öl, Talk etc. Wobei diese Regeln sich ja auch auf das hl. Land beziehen, wo es wohl ein paar Ölbäume mehr gegeben hat wie in Berlin Tempelhof *erstaunt*
Gruss
Kai
PS:
Alle Regeln beziehen sich auf die frz. Regeln