Autor Thema: Stellverertreter eines Komturs?  (Gelesen 15321 mal)

Heinrich von Hohenfels

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Stellverertreter eines Komturs?
« Antwort #30 am: 21. April 2007, 10:00:42 »
Hier sorgen wohl die Begiffe Ritterkomthure und Komthur der Ritter für verwirrung.

Mit Ritterkomthure sind wohl die Ritter gemeint, die Komthur eines Ordenshauses sind, siehe Ordensregel Artikel 132.

Artikel 137 nennt dann den Komthur der Ritter.
Wie Volfing es schreibt, war das wohl nur einer.

Habe da aber auch noch was im Hinterkopf, dass wenn mehr als 10 (oder warens es 12 ?) Ritter zusammen sind, einer von ihnen zum Ritterkomthur gewählt wurde. Hab´den Artikel in der Ordensregel allerdings jetzt auf anhieb nicht gefunden. Muss nochmal nachschlagen.

Gruß Heinrich

Benedikt von Söllbach

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Stellverertreter eines Komturs?
« Antwort #31 am: 16. Juni 2007, 19:41:41 »
So, ein paar Neuigkeiten.
Ich lese grade F. Wilcke "Die Geschichte des Ordens der Tempelherren".

Wilcke beschreibt zwei Arten von Komthuren: Den Ritterkomthur und den Hauskomthur.
Nach Wilcke war ersterer Vorsteher einer Komthurei, die unter Waffen stand, also fast ausnahmslos in Spanien/Hl. Land.
Der Hauskomthur stand einer Öknomischen Komthurei vor, diese finden sich ja fast ausschließlich im Abendland.
In der Regel wird ja definiert, dass ein dienender kein Ritterkomthur sein kann - das impliziert also, dass dienende als Komthur nur im Okzident anzutreffen waren; das ist gleichzeitig vereinbar damit, dass im Abendland viele Handwerksbrüder unterwegs waren. Diese durfte nämlich jeder Hauskomthur aufnehmen, weder aber Ritterbrüder aufnehmen oder befehligen.

Zum Bailli:
Der Bailli wird bei Wilcke garnicht erwähnt, wohl aber ein "Seneschall/Kämmerer" - und zwar bei der Auflistung der Amtsträger der Dienenden. Der  "Seneschall/Kämmerer" ist also der Bailli (Ausschlussprinzip, denn alle anderen aufgelisteten Ämter sind bekannt), aber nicht zu verwechseln mit dem Seneschall des Konvents der den Meister vertrat, oder den Baillis, die der Konvent einsetzt.
Jede Komthurei (also jedes Ordenshaus) hatte nach Wilcke einen solchen Kämmerer, welcher normalerweise immer ein Dienender war (nach Upton-Ward nur "oft") unterstellt - und tatsächlich, das macht, wenn man die Statuten bemüht, Sinn.
Der Bailli ist nämlich der einzige, der Geld haben darf; die Brüder wenden sich an ihn, wenn sie Geld für Besorgungen brauchen. Darüberhinaus hat er ein Exemplar der Ordensregel und ist befugt, Brüdern die Erlaubnis zum Verlassen des Ordensgebietes zwecks Besorgungen zu geben. Er führt ausserdem das Komthureisiegel, welches er im Namen des Komthurs verwaltet und benutzt.


@Odo: Was für dich sicherlich interessant ist, ist Wilckes (gut begründete) These, wie der Orden aufgebaut war.
Einmal gibt es da den Konvent, welcher zusammen mit dem Meister die Geschicke des Ordens leitete. Der Konvent hatte einen Marschall und war im prinzip die "Provinz Jerusalem". Diese Ordensstruktur bildet sich, dem Konvent unterstellt, in den anderen Provinzen ab - diese sind genauso aufgebaut wie der Orden an der Spitze.
D.h. in jeder Provinz gibt es einen Meister, z.b. den Meister von Frankreich (Provinzialmeister). Dieser hat einen eigenen Seneschall, aber alle sind dem Konvent unterstellt. Das geht dann ähnlich weiter bei der Komthurei - dort gibt es einen Meister (=Komthur), und einen Seneschall (=Bailli).
Probate spiritus si ex Deo sunt. ("Prüfet den Geist, ober er von Gott kommt" - Paulus)
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