Original von Benedikt von Söllbach
…324.
Kein Bruder darf ein Käppchen auf dem Kopfe tragen. Kein Bruder darf eine Harnischkappe ohne Baumwollenen Hut tragen. Kein Bruder darf seinen Mantel an Haken um sein Bett hängen; denn jeder Bruder ist verpflichtet, sein Kleid in Ehren zu halten. Kein Bruder darf ohne Erlaubnis seine Lanze bemalen, noch darf er ohne Erlaubnis sein Schwert, seinen Eisenhelm oder sein Dolchmesser polieren, ebenso wenig darf er seinen Eisenhelm bemalen.
…
also wenn ich mir den text so ansehe, klingt das in meinen ohren eher so, als sei es eine wirkliche außname, eine die eher selten ist. (vielleicht weil der helm in irgendeiner weise kaschiert werden müssen, oder so.) außerdem scheint mir das eine der späteren regeln zu sein.
ich stelle mir da gerade einen zum turnier gerüsstetetn ritter mit zweifarbig lackierter lanze, mit auf hochglanzpolierten waffen und mit einem bemalten helm mit goldener helmzier vor - ich denke von so was wollte man sich distanzieren.
auch seint es mir bei den meisten regeln, die ich so kenne, meistens so zu sein das da steht, es ist dieses und jehnes erlauft, aber ... und dann folgt meist eine klausel die das ganze unter gewissen umständen aufhebt. vielleicht für den fall der fälle, das man mal wirkich den helm anmalen muss...
das sich eine ganze kompanie auf geheißhin die helme bemahlt hat, bezweifel ich stark. genauso das es nur "offizieren", vorbehalten war. als erkennungs symbol war so etwas, aus den oben genannten gründen ja nicht nötig. warum sollte man sich dann seinen helm "verschandeln" denn ich stelle es mir schierig vor die farbe wieder abzubekommen. bzw. muss man nach jedem kampf bestimmt nachmalen, all das passt, in meinen augen, nicht so sehr zu den templer.