Damit die Gegenstände des Kardinals Ratzinger als Reliquien gelten, müsste er Heilig sein.
Da man aber auch als amtierender Papst nach Kirchenrecht nicht heilig (korrigiert mich, wenn ich mich irre) ist, kann man nicht von Reliquie sprechen, eher von Souvenir.
Wäre Ratzinger nach seinem Tod erst seelig und dann heilig gesprochen, wären Dinge, die er berührt hat, Reliquien zweiter Klasse, während seine Körperteile Reliquien erster Klasse wären. Reliquien dritter Klasse hingegen wäre dann die Dinge, die mit den Reliquien erster Klasse in Berührung gekommen sind.
Außerdem ist es Katholiken verboten, mit Reliquien erster und zweiter Ordnung handel zu betreiben. Gekauft werden dürfen sie aber, Katholiken dürfen Reliquien aber verschenken .
Und dann gibt es noch die biblischen Reliquien, wie die Kreuzsplitter/nägel Jesu u.ä.