Autor Thema: Verheiratete Templer  (Gelesen 21054 mal)

Daniel

  • Gast
Verheiratete Templer
« am: 27. Juni 2003, 19:23:48 »
Hallo zusammen

Und wieder einmal quält mich eine Frage.
Ich habe etwas darüber gelesen das es verheiratete
Templer gab und das sie bei eintritt in den Orden nur die hälfte ihrer Besitztümer abgegeben haben.
Leider wurde nicht näher darauf eingegangen und so befrage ich Euch.
Vieleicht weis ja jemand was genaueres.
Den genauen wortlaut der Regel kenne ich also keine Zitate daraus.
Mich interessiert vor allem wie das Leben für denjenigen aussah.
Lebten die beiden zusammen oder durften sie sich überhaupt sehen.
Oder mussten sie die Frau realistisch betrachtet aufgeben.( Aber es heist doch ... und was Gott zusammen führt das soll der Mensch nicht scheiden...)
Ich fahre jetzt nach Pappenheim, komme am Sonntag wieder und freue mich schon auf eure antworten.
(Vieleicht ist ja jemand von euch dort)
       
    - Friede-- Bruder Daniel-

Heinrich von Hohenfels

  • Engagiert
  • ***
  • Beiträge: 1.135
    • http://www.glanlaender.de
Verheiratete Templer
« Antwort #1 am: 27. Juni 2003, 19:29:36 »
Hallo Daniel.

Nur die Gastritter, die für ein Jahr und einen Tag dienten, durften verheiratet sein.

Leider habe ich meine Ordensregel nicht da, es gibt noch ein Artikel in dem erwähnt wird, dass ein Ritter, der bei der Aufnahme gelogen hat was die Frage nach der Frau angeht nur im Orden bleiben kann, wenn seine Frau in ein Kloster eintritt.
Also diese Option gab es auch.

Wäre interessant zu wissen, was mit der Frau von Hugo de Payen war, als er Großmeister wurde.

Gruß Heiko

P.S.: müsste das nicht unter historische Templer ?

Gebuin

  • Gründungsvater
  • Engagiert
  • ***
  • Beiträge: 584
  • Der Gründungsvater
    • http://www.komturei-baden.de
Verheiratete Templer
« Antwort #2 am: 28. Juni 2003, 12:10:40 »
wurde verschoben

Gebuin

  • Gründungsvater
  • Engagiert
  • ***
  • Beiträge: 584
  • Der Gründungsvater
    • http://www.komturei-baden.de
Verheiratete Templer
« Antwort #3 am: 04. Juli 2003, 17:42:17 »
Nun in dem Auszug was ich von der_Frank bekommen habe steht drin.

Zitat
Verheiratete Brüder sollen wie folgt im Orden gehalten sein. Wenn sie Wohltat und Teilhaftigkeit der Bruderschaft verlangen, so sollen beide Eheleute einen teil ihres vermögens und ihres einkommens dem Kapitel nach dem tode überlassen. bis dahin sollen sie ein ehrsames leben führen und bestrebt sein, dem tempel gutes zu tun. sie sollen aber keine Weisen kittel tragen. stirbt der mann früher, sos soll er seinen teil dem kapitel hinterlasen und die frau vom anderen teile ihren unterhalt haben. es wäre unrecht, wenn verheiratete brüder mit brüdern, welche keuschheit gelobt haben, in einem hause wohnten.


Also sollten wir es so halten meiner meinung nach, wer einen verheirateten Templer darstellt, das er keinen weisen Waffenrock und Mantel trägt, oder was meint Ihr.

Freue mich auf meinungen.

Heinrich von Hohenfels

  • Engagiert
  • ***
  • Beiträge: 1.135
    • http://www.glanlaender.de
Verheiratete Templer
« Antwort #4 am: 06. Juli 2003, 16:55:11 »
Ich denke, sie sollten einen weißen Waffenrock tragen, wenn sie Ritter sind, halt nur keinen weißen Mantel.

Es scheint sich da um die so genannten Donati zu handeln. Wenn ich mich recht erinnere hatten wir schonmal festgestellt, dass die Grenzen zwischen Gastritter und Donati wohl recht verschwommen waren.