Autor Thema: Tragen der Insignien des Ordens und Exkommunikation  (Gelesen 21034 mal)

Heinrich von der Losheide

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Tragen der Insignien des Ordens und Exkommunikation
« Antwort #45 am: 29. Dezember 2009, 08:06:46 »
es lebe der liebe martin :D  ich werde verschont bleiben  *alleswirdguut*
Nie zu Fall und nie aufs Knie, es lebe die Templer Infantrie!

William

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Tragen der Insignien des Ordens und Exkommunikation
« Antwort #46 am: 01. Februar 2010, 14:30:30 »
Sry, aber das läßt mir einfach noch keine Ruhe! *smoky*

Zitat
auch ohne größere Recherchen anstellen zu müssen, kann ich Ihnen sagen, dass die erwähnte Vorschrift spätestens seit dem 1.1.1918 nicht mehr gilt. An diesem Tag trat der im Jahre 1917 erlassene Codex Iuris Canonici in Kraft. Er bestimmt in can. 6, 5°, dass alle Strafgesetze, die nicht in den Codex aufgenommen wurden, aufgehoben sind. Das von Ihnen erwähnte Verbot ist nicht in den Codex aufgenommen.

Zitat
"Sehr geehrter Herr .......,

zur Zeit bin ich elektronisch etwas "behindert", weil ich den Provider
wechsle. Der alte hat bereits abgeschaltet, der neue Provider läßt sich
noch Zeit.

Was Ihre Anfrage angeht: Die Bulle "Vox in excelso" ist nicht mehr
gültiges Recht. Das Corpus iuris canonici wurde 1917 durch den ersten
Codex, 1983 - nach dem 2. Vatikanischen Konzil - durch den zweiten
Codex iuris canonici abgelöst. Sie können also beruhigt sein.

Mit freundlichen Grüßen
H.-J. Becker

Lehrstuhl f. Buergerl. Recht, Europäische Rechtsgeschichte
und Kirchenrecht
Universität Regensburg
93051 Regensburg"

Gut die Bulle ist damit nicht mehr gültig - also darf man die Insignien tragen, sich als Templer ausgeben und einen Orden gründen?

Wie sieht es denn dann mit den alten Papstbullen aus – trifft auf die das Gleiche zu - also genauer gesagt die Bulle die den Orden aufgelöst hat? Eigendlich dann mit den gleichen Argumenten doch auch - oder?

Also wenn eine Bulle inhaltlich nicht in den neuen Codex übernommen wurde, ist sie dann noch uneingeschränkt gültig?

 
Zitat
Genau das ist der Punkt, die Bulle ist zum Teil noch gültig, im Bezug auf die Ordensinsignien aber per Generaldispens ausser Vollzug.
Der Generaldispens kann auch konkludent durch Duldung ertei
lt werden. In dem Moment, in dem die römische Kirche als Ganzes eine solche Reglung nicht mehr umsetzt, kann man von einem solchen Generaldispens ausgehen.
Käme es einer konkludenten Duldung gleich, wenn z.B. die Katholische Kirche eine Organisation duldet, die sich selbst als Templerorden bezeichnet?
Zitat
Das Gründen eines Ordens ist strenggenommen seit dem Tridentinum nicht mehr möglich, da dort festgelegt wurde, dass regulierte Gemeinschaften Kongregationen und eben keine Orden sind. Orden heissen grundsätzlich nur vor dem Tridentinum gegründete Gemeinschaften.

Wenn ich nun mal spaßeshalber die Aussagen hier zusammenfasse (ohne zu wissen ob sie richtig sind und ohne zu wissen ob es in diesem Fall tatsächlich zutrifft), könnte man doch sagen, das der rechtlich relevante Inhalt der Auflösungsbulle bestimmt, ebenfalls, wie die Bulle "Vox in excelso", nicht in den neuen Codex übernommen wurde – ebensowenig, wie die Bestimmungen hinsichtlich einer Neugründung und des Tragens der Ordensinsignien!

Außerdem kann man sagen, das die katholische Kirche keine Einwände gegen diversen selbsternannte Nachfolgeorganisationen vorgebracht hat – also eine stillschweigende Duldung (Generaldispens?) oder einfach keine rechtliche Handhabe, da nicht mehr gültiges Kirchenrecht?

Wenn dem so wäre, wie ich hier mal zusammenspinne, dann wären doch tatsächlich die rechtlichen Voraussetzungen gegeben den Orden wieder zu beleben – oder? *smoky*

Jetzt sind mal wieder die Kirchenrechtler unter uns gefordert – aber versucht es bitte einmal anders herum (wie ein guter Anwalt!) – betrachtet das Kirchenrecht mal zu Gunsten eures Klienten und schaut ob es nicht doch durch irgendeine rechtliche „Lücke“ möglich wäre…… - also sucht nach den kirchenrechtlichen Wegen es möglich zu machen! *jokely*

Wäre schon sehr spaßig wenn es tatsächlich ginge!

Gruß
William

ps evtl kann Bruder Siegfrud ja seine "Quelle" nochmal in dieser Frage bemühen....?
Ist es nicht klüger zu akzeptieren, dass man nichts Genaues weiß, als sich auf tönernen Füßen Wahrheiten aufzubauen?

Eusebius von Cammin

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Tragen der Insignien des Ordens und Exkommunikation
« Antwort #47 am: 01. Februar 2010, 23:36:43 »
hallo

Also, da der aktuelle Codex keine Reglungen zum Gründen oder wiedereröffnen eines Ordens enthält, kommt nur eine Gründung einer Congregation in Frage(was auf die praxis keine grossen Auswirkungen haben dürfte). Diese ist bei Einhaltung der Vorgaben im Codex also prinzipiell möglich.

Die Privilegien des alten ordens sind aber nicht wiedererlangbar, es sei denn sie werden erneut verliehen.
Wenn wir der Argumentation A folgen, nach der der Codex alles ältere kirchenrecht vollständig ablöst, dann weil auch die Gründungsbulle des Ordens und die Schriften, die ihn privelegieren, nicht in den aktuellen codex übernommen wurden.
Wenn wir Argumentation B folgen, die sich am tatsächlichen Gebrauch orientiert, dann müssten die Privelegien von der Kirche erneut anerkannt und garantiert werden, da sie ja seit der Ordensauflösung praktisch erloschen waren.

Also, das faszit: eine Wiederbelebung in Form einer Congregation ist möglich, die privelegien müssen aber vom Papst erneut verliehen werden.
Te Deum laudamus. Te Dominum confitemur.
Te aeternum patrem omnis terra veneratur.
Tibi omnes Angeli, tibi caeli et universae potestates:
Tibi cherubim et seraphim incessabili voce proclamant:
Sanctus Dominus Deus Sabaoth.