Nein, das Schwert durfte tagsüber nicht ohne Erlaubnis getragen werden (Artikel 317, Körner übersetzt hier übrigens fälschlicherweise mit "Mantel", Upton-Ward übersetzt aber sinnvoller mit "waist", d.h. "Bauch" oder "Taille").
Sie werden auch nur in die Stadt gehen, wenn sie einen nicht trivialen Auftrag haben, und dann auch nur, wenn es ein spezieller Bruder ist, der eben das tun darf (Der Komtureibailli/Kämmerer beispielsweise).
Das mit den Zwei Ritterbrüdern bezieht sich auf die heiligen Stätten in Jerusalem. Hier kann jeder Bruder, vorrausgesetzt, er hat einen Begleiter, zum Beten außerhalb des Ordenshauses die heiligen Stätten (z.b. die Grabeskirche) besuchen.