Autor Thema: Transport von Waffen  (Gelesen 4820 mal)

Charles v. säbelberg

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Transport von Waffen
« am: 29. Oktober 2007, 15:45:26 »
Liebe Brueder,
hat jemand erfahrung mit dem Transport von Schwertern über eine Landesgrenze.Braucht man besondere Dokumente beim Zoll.Denn sollten wir nach Teutonien reisen(z.b. Frühjahrstreff2008 um dort mit 2 Brueder die Klinge zu kreuzen,nein Schertz wir kommen in Friede,ihr seid ja Brueder und keine Ungläubigen)haben wir Angst das unsere Schwerter beim Zoll landen.

Gott zum Gruss

Charles

 *ballern1*

Michel le Bouc

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Transport von Waffen
« Antwort #1 am: 29. Oktober 2007, 18:16:26 »
werter Bruder Charles,

bitte verlasse dich diesbezüglich nicht auf irgendwelche Auskünfte von irgendjemanden. Es gibt zum Teil erhebliche Unterschiede in den Abhandlungen der einzelnen europäischen Staaten und auch innerhalb der EU gibt es immer noch zahlreiche länderspezifische Auslegungen.

Die Erfahrung die irgend ein Bruder an einem bestimmten Grenzübergang gemacht hat muß nicht zwangsläufig für alle gelten.

Bezüglich deiner Frage empfehle ich dir nur eine einzige Adresse, das Zollamt in deiner Nähe. Nur dort kann man dir eine verlässliche Auskunft erteilen. Ach ja, wie immer bei Behörden, empfehle ich dir unbedingt eine schriftliche Anfrage einzureichen. Dann bekommst du auch eine verbindliche, schriftliche Antwort. Und nur die zählt, sonst nichts.

In diesem Sinne

viel Erfolg

Michel le Bouc

Hagen von Kastl

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Transport von Waffen
« Antwort #2 am: 29. Oktober 2007, 18:17:35 »
pax tecum, Charles

Da Deutschland und Schweden beide EU-Mitgliedsstaaten sind, sowie beide den "Schengen-Staatus" anwenden, werden bei der Einreise weder Zollabgaben noch Paßkontrollen erfolgen. Natürlich gibt es Ausnahmen, sog. stichprobenartige od. verdachtsunabhängige Kontrollen. Solltest Du in eine Derartige geraten, auch kein Problem.

Der Besitz und das Führen von Schwertern ist in Deutschland erlaubnisfrei. (§ 1 Abs. 2 Nr.2a WaffG) Allerdings sind zwei Bedingungen daran geknüpft:

1.) der Inhaber ist mind. 18 Jahre (§ 2 Abs. 1 WaffG)
2.) der Inhaber führt einen gültigen Reisepaß/ID-Card mit sich (§ 38 WaffG)
Beachte: der Führerschein wird in Deutschland NICHT als Ausweisdokument anerkannt!

Das heißt für Dich:
Du darfst mit Deinem Schwert legal in Deutschland einreisen, ohne Anmeldungen ect.

Jedoch empfielt es sich, Deine Waffen gedeckt (Tasche, Seesack, Kiste) zu transportieren. Das offene Tragen einer Hieb- und Stichwaffe könnten, je nach Situation, manche Personen als gegenwärtige Gefahr einstufen. Um unnötige Kontrollen zu vermeiden, solltest Du Deine Waffen, während des Tansportes, nicht grad am Gürtel führen.


Hagen
si deus pro nobis, quis contra nos