Zum Thema Falknerei aus der Ordensregel:
XLIV. Keiner soll einen Vogel mit einem Vogel fangen.
Wir entscheiden allgemein, daß keiner einen Vogel mit einem anderen Vogel zu fangen sich unterstehe. Es ziemt sich nämlich für einen Ordensmann nicht, weltlichen Ergötzungen nachzugehen, vielmehr soll der die Gebote des Herrn gern hören, sich oft zum Gebet niederwerfen, seine früheren Sünden unter Tränen und Seufzen täglich im Gebet Gott bekennen. Mit einem Menschen, der so mit seinem Habicht oder einem anderen Vogel verfährt, soll kein Ordensbruder aus Grundsatz Umgang haben.
Also für uns verboten.
Gruß
Pepe