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Templerfakten => Historische Templer => Thema gestartet von: Heinrich von Hohenfels am 22. August 2010, 17:13:18
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In Artikel 305 der Templerregel steht, dass nach der Komplet, sich ruhig verhalten wurde.
Heisst das, dass man also zur Matuitin die Gebete still sprach oder wurde hier die Matuitin wegfallen gelassen, die noch in Artikel 281 erwähnt wird?
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Es handelt sich meiner ansicht nach um das in vielen Orden gebräuchliche nächtliche Schweigegebot.
Die Nachtmesse wird entsprechend der Liturgie gehalten worden sein, also mit Gesängen etc.
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Nach dem Komplet gilt bis zur Vesper ein Schweigegebot das nur in Ausnahmefällen, z.B. Eines Notfalls gebrochen werden soll. Sprich, private und belanglose Gespräche sind zu unterbinden.
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Ok und wenn kein Kaplan da war, wurden dann die 26 Paternoster still gebetet, sehe ich das richtig?
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Für diesen Fall gibt es ein paar Artikel, die regeln, wie viele Paternoster gebetet werden sollen, wenn kein Kaplan da ist. Die Anzahl unterswchied sich im Kloster und während Feldzügen. Die Artikelnummern habe ich gerade aber leider nicht auswendig drauf.
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Wobei zu bemerken ist, dass der Liturg im Stundengebet nicht an einen Weihegrad oder eine Funktion gebunden ist, also durchaus auch ein anderer Bruder als der kaplan die Stundengebete führen kann. Aus eigener erfahrung weiss ich, dass man das irgendwann drauf hat, wenn man die Horen regelmässig betet. In der Praxis dürfte es also eher an den liturgischen Büchern als am Kaplan gehangen haben...
Und selbstverständlich wird die Matutin trotz nächtlichem Schweigegebot laut gesungen, das ist in allen Orden so, selbst in den "Schweigeklöstern" der Eremitenorden.
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Ah ok, dann betrifft das Schweigen also nur die Zeit außerhalb des Gebets.
Meine, dass wo drin steht, dass die paternoster gebetet wurden, wenn kein Kaplan da war.
Denke hier auch, dass der normale Ritter halt nur sein paternoster kannte.
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Glaub mir, wenn du die Stundengebete 5 mal richtig gebetet hast, hast du sie drauf, zumindest die gleichbleibenden Teile. Und für das proprium gibt es die entsprechenden Bücher, die allerdings meist nur der Kaplan hatte, was wahrscheinlich der Hintergrund dieser Reglung sein dürfte.
In der späteren Phase dürfte der orden aber wohl über ausreichend liturgische bücher verfügt haben, dass im Hause immer die Stundengebete gebetet worden sein können. Leider wissen wir zur Praxis nicht all zu viel...