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Mittelalter => Mittelalter allgemein => Thema gestartet von: Felx am 07. März 2008, 14:28:35

Titel: Änderung Waffenrecht -bisher geplant-
Beitrag von: Felx am 07. März 2008, 14:28:35
Hallo Leute,

Im Februar wurde in Berlin über das neue Waffengesetz abgestimmt.

U.a.

-Führungsverbot von Hieb-und Stichwaffen in der Öffentlichkeit
(darunter zählen auch Schaukampfwaffen)

-Führungsverbot von Messern mit feststehender Klinge ab 12 cm Länge
-Führungsverbot von Messern, die einhändig zu öffnen sind und feststellbar sind.

Ausnahmen u.a. zur Brauchtumspflege

Gleich nachdem das durch die Medien ging, habe ich mich versucht schlau zu machen.

1) zuständige Waffenbehörde angerufen um ein paar Begriffe zu klären.
 -was ist Öffentlichkeit
 -was ist "Brauchtumspflege"

Öffentlichkeit ist alles, was nicht bei dir zuhause in der Wohnung ist oder hinter einem Zaun auf deinem Grundstück stattfindet. (grob und laienhaft formuliert)

Brauchtumspflege lässt sich nicht so einfach definieren - findet aber laut Rechtsprechung (sagte man mir bei der Kreisverwaltung, die Ausnahmegenehmigungen erteilt) immer in der Öffentlichkeit auf Veranstaltungen statt. Bsp. Ostereierschießen etc.

Nach 1 1/2 Stunden fachsimpeln von KV zu Polizeibeamten... kam folgendes heraus:

Zukünftig würde das bedeuten, dass das Führen von Schaukampfschwerter, Messern ab12 cm Länge, Lanzen, Armbrüsten, Äxten, Streitkolben etc. nur noch mit

-schriftlicher Sondergenehmigung der zuständigen Waffenbehörde auf öffentlichen Veranstaltungen

-auf privatem Grundstück welches eingezäunt ist

geführt werden darf. (ja auch das Brotmesser auf dem Tisch im Lager fällt darunter)

Interne Lager ohne Öffentlichkeitscharakter, Märsche, Trainings im Wald (auch das Glaubergtraining !!) werden zukünftig verboten sein.

Verstoß nach Waffengesetz. Ordnungswidrigkeit

Damit gab ich mich aber nicht zufrieden.

darum habe ich weiter gestöbert und bin dann auf der Seite des dt. Bundestages auf das offizielle Protokoll / Änderungsentwurf gestolpert.

Den findet ihr hier:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/077/1607717.pdf



Dort steht:


"Zu Nummer 11 (Artikel 1 Nr. 23a - neu - § 42b neu WaffG):

Die Bundesregierung wird der Prüfbitte nachgehen.

Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich jede Initiative, die dazu beiträgt, im Interesse der inneren Sicherheit gefährliche Messer wirksam aus der Öffentlichkeit zu verbannen.

Das Bundeskriminalamt sowie Vertreter der zu beteiligenden Verbände machen jedoch gegenüber der Bundesregierung rechtliche und praktische Bedenken gegen die Gesetzesinitiative des Landes Berlin (BR-Drs. 701/07) geltend.

Dieser Gesetzesantrag sieht vor, bestimmte Messer ausdrücklich als Waffen im Sinne des Waffengesetzes zu deklarieren. Erfasst werden sollen insbesondere Messer mit einer Dolch-, Bowie, Tanto- oder Spearpoint-Klinge. Die im Gesetzenantrag des Landes Berlin genannten Messer sind Gegenstände, die nach ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, durch Hieb, Stoß, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.
Zu Recht weist daher das Bundeskriminalamt darauf hin, dass zahlreiche Messer dieser Art schon nach aktueller Rechtslage unter die Definition der Hieb-und Stoßwaffen im Waffengesetz fallen.
Die von Berlin vorgeschlagene gleichzeitige Einstufung dieser Messer als Hieb- und Stoßwaffe einerseits und als gekorene Waffe andererseits ist mit der Systematik des Waffengesetzes nicht vereinbar.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Gesetzgeber bereits bei der letzten Novellierung des Waffengesetzes im Jahr 2003 besonders gefährliche Messer, die bei jugendlichen Gewalttätern besonders beliebt und verbreitet waren, generell verboten hat. Seitdem sind insbesondere Faltmesser (besser bekannt als "Butterflymesser") und Springmesser mit einer Klingenlänge über 8,5 cm nicht mehr legal erwerbbar.

Die im Gesetzesentwurf des Landes Berlin vorgeschlagene waffenrechtliche Einstufung feststehender Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm erscheint aus Sicht der Bundesregierung unpraktikabel.
Es sollte vermieden werden, dass bereits jedes grössere Brot-und Küchenmesser zur Waffe erklärt wird, mit denen Minderjährige dann grundsätzlich auch keinen Umgang mehr haben dürften.

Die Bundesregierung bezweifelt, dass der Gesetzesantrag des Landes Berlin die bezweckte Eindämmung von Gewaltdelikten mit Messern bewaffneter Jugendgruppen herbeiführen kann. So ergaben beispielsweise die polizeilichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der tödlichen Messerattacke am Badesee von Berlin-Reinickendorf im Juni 2007, dass der 17jährige Tatverdächtige ein Messer als Tatwaffe benutzte, das ohnehin schon waffenrechtlich verboten war.

Zu dem vom Land Berlin geplanten Führensverbot fällt auf, dass es nicht gezielt auf gewaltbereite Jugendliche ausgerichtet ist, sondern alle Bürgerinnen und Bürger altersunabhängig treffen soll. Zweifelhaft ist auch, ob die Ausnahmetatbestände den Bedürfnissen der Praxis genügen. Wenn Metzger, Köche, Konditoren, Jagdgehilfen, Rebenschneider, Taucher, Angler oder Wanderer von denen in der Regel kein Sicherheitsrisiko ausgeht - dem Umgang mit ihren nützlichen Gebrauchsmessern unter Umständen erst waffenrechtlich genehmigen lassen müssten, stünde der damit verbundene Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zum angestrebten Sicherheitsgewinn.

Die Bundesregierung weißt schließlich darauf hin, dass es den Ländern seit November 2007 nach § 42 Abs. 5 WaffG möglich ist, auf öffentlichen Straßen und Plätzen das Führen von Gegenständen, die als gekorene Waffen- genutzt werden können, zu verbieten, wenn an diesen Orten wiederholt Gewaltstraftaten begangen wurden und auch künftig zu erwarten sind.

Woraufhin ich an den Bundestag einen Brief geschrieben habe und um genauen Sachstand gebeten habe.

Ich wurde auf das hier verwiesen:

Götz Hausding
Das Ende der langen Klingen
WAFFENGESETZ

Die Neuregelung sieht nun auch ein Verbot gefährlicher Messer vor

Druckversion . Eine derartig breite Übereinstimmung ist im Bundestag wahrlich selten. Sowohl die Koalition, als auch Grüne und die Linksfraktion haben in der Bundestagssitzung am 22. Februar dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetz zur Novellierung des Waffenrechts (16/7717, 16/8224) in der durch die Koalitionsfraktionen geänderten Fassung angenommen, nur die FDP stimmte dagegen.

Damit ist das Mitführen so genannter Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zukünftig verboten. So hatte es auch schon der ursprüngliche Entwurf der Regierung vorgesehen, allerdings lediglich die Imitate von Kriegswaffen und Pumpguns darunter verstanden. Jetzt sind alle Imitate von Kurz- oder Langwaffen davon erfasst, also auch Handfeuerwaffen wie Pistolen und Revolver.

Weitergehende Regelung
Eine weitere grundlegende Änderung betrifft das Messerverbot. Danach ist das öffentliche Mitführen von so genannten Einhandmessern und anderen Messern mit einer Klingenlänge ab zwölf Zentimetern verboten. Der Verstoß gegen diese Vorschriften gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeldern geahndet - ebenfalls eine deutlich weitergehende Regelung als ursprünglich vorgesehen. Für den CDU-Innenpolitiker Reinhard Grindel ist das Gesetz ein "guter Kompromiss". Zwar wisse er, dass man damit die Kriminalität nicht vollständig beseitigen werde, aber: "Die Politik muss tun, was möglich ist", so Grindel. Schließlich habe sie eine Schutzpflicht gegenüber dem Bürger. Anscheinswaffen besäßen ein großes Bedrohungspotenzial - ein strenges Führverbot verbunden mit einer Bußgeldandrohung sei die richtige Antwort darauf.

Gemeinsam mit der SPD habe man auch in Folge der Erkenntnisse der öffentlichen Anhörung vom 13. Februar den Gesetzentwurf durch ein Verbot gefährlicher Messer erweitert. Einhandmesser, so Grindel, hätten seit dem Verbot der Butterfly-Messer diese als Statussymbole bei gewaltbereiten Jugendlichen abgelöst. Nun habe die Polizei eine Handhabe, um Jugendlichen diese Messer zu entziehen.

Auch Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) begrüßte das Messerverbot. Mit einer "Kriminalisierung" habe das nichts zu tun. Die Polizei könne durchaus zwischen Pilzsammlern und gewaltbereiten Jugendlichen unterscheiden. Hövelmann regte an, bei zukünftigen Waffengesetzregelungen auch über ein Erwerbs- und Handelsverbot von Anscheinswaffen nachzudenken. Das wiederum lehnte Stephan Mayer (CSU) ab. Die Regelungen des europäischen Binnenmarktes stünden dem entgegen.

Für die Linksfraktion lobte Bodo Ramelow die Neuregelung. Spielzeugwaffen, die wie echte Waffen aussehen würden, müsse niemand haben, sagte er. Dem Opfer eines Überfalls oder einer Bedrohung sei es im Übrigen egal, ob dazu eine echte oder eine täuschend echte Waffe verwendet wird, sagte Ramelow. Die Folge sei so oder so oftmals eine lange Traumatisierung. Kritisch anzumerken sei allerdings, dass nach wie vor ein zentrales Waffenregister in Deutschland nicht vorgesehen sei.

FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff lehnte das Gesetz ab. Waffenrechtsänderungen brächten nichts bei der Kriminalitätsbekämpfung, weil damit nicht das Problem der illegalen Waffen entschärft werde. Das Vorgehen der Koalition sei von "purem Aktionismus vor der Wahl in Hamburg" geprägt und "reine Augenwischerei", so Wolff. Das zeige sich auch bei dem kurzfristig hinzugefügten "schwammigen" Messerverbot. Dem widersprach Gabriele Fograscher (SPD) und warf Wolff vor, sich zum Sprecher von Lobbyisten zu machen. Anders sei der Vorschlag der FDP, die Zuverlässigkeitsprüfung für den Waffenschein "aufzuweichen", nicht zu bewerten.

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.


Denkt euch euren Teil.
Damit ist unser Hobbie sehr sehr schwierig geworden.


Anbei ein Foto von dem Schreiben des Bundestages.



Felx
Titel: Änderung Waffenrecht -bisher geplant-
Beitrag von: Berthold von Krukow am 07. März 2008, 15:48:34
Hallo Felx,

nun trifft es also auch die Reenactmentszene.
2003 wollten wir die mit in´s Boot holen, als es um die Verschärfung des Waffengesetzes ging.
Ich als LEGALER (!!!) Waffenbesitzer und Sportschütze lebe schon seit den Tagen, als ich meine Sachkundeprüfung ablegte mit diesem Damoklesschwert über mir.
Es ist für die Bundesregierung völlig irrelevant, von wem eine Bedrohung ausgeht oder nicht - die Waffe als solche wird als Gefahr eingestuft. Und das ist für mich ein deutliches Zeichen dafür, daß unsere Regierungsmitglieder Entscheidungen treffen, die völlig ungetrübt von jeglichem fachlichen Wissen sind.

Als es 2003 um die Gefahren ging, die von einer Pumpgun ausgehen, wurde doch tatsächlich als "Beweis" eine Szene aus einem James Bond Film angeführt, in der eine Agentin sich mit einer Pumpgun den "Weg freischießt", indem sie 2 oder drei Schüsse aus dieser Waffe gegen eine Wand abfeuert und dadurch ein Loch verursacht, durch das sie und James Bond hindurch schlüpfen können.

Das allein sagt alles.

Merke: Immer wenn eine Regierung irgend eine größere Schweinerei plant, wird zunächst das Volk entwaffnet!

Wir dürfen also gespannt sein, was als nächstes kommt.

Für alle, die sich das nicht mehr gefallen lassen wollen -> Forum Waffenrecht (http://www.fwr.de)

Gruß Berthold

P.S. Ich üb mal schon mit der Steinschleuder und dem Bummerang.  *ak47* *ak47* *ak47*
Titel: Änderung Waffenrecht -bisher geplant-
Beitrag von: Felx am 07. März 2008, 16:01:25
Wir können noch hoffen, dass in letzter Instanz das ganze doch noch geblockt wird...

Ansonsten... nunja. Ich arbeite zur Zeit an einem privaten eingezäunten Grundstück...
Titel: Änderung Waffenrecht -bisher geplant-
Beitrag von: Felx am 07. März 2008, 16:15:35
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608224.pdf

das ist die neuste fassung, die ich gefunden habe.

darin werden ausnahmen angesprochen, aber nicht erläutert.
Titel: Änderung Waffenrecht -bisher geplant-
Beitrag von: Alexander von Reutlingen am 07. März 2008, 16:52:00
Es ist wohl zu befürchten, dass diese "Ausnahmen" nur gegen finanzielle Aufwendung (Gebühr o.ä. für eine entsprechende Genehmigung) erhältlich sind...
Titel: Änderung Waffenrecht -bisher geplant-
Beitrag von: Benedikt von Söllbach am 07. März 2008, 17:00:42
Soweit ich weiß, galten Schaukampfschwerter NICHT als Hieb- und Stichwaffen.
Waffen im Sinne des Gesetzes sind Gegenstände, die in der Absicht gebaut wurden, Menschen Schaden zuzufügen, und davon kann bei einem Schaukampfschwert keine Rede sein, das ist auch das, was das Landratsamt unserer Gruppe 2003 mitgeteilt hat.
Die Absätze, die ich jetzt von dir gelesen habe, betreffen geschliffene! Messer.

Vielleicht hab ichs nur überlesen, aber bezüglich unseren Schaukampfschwerten hat sich in meinen Augen nichts verändert.
Titel: Änderung Waffenrecht -bisher geplant-
Beitrag von: Alesandro von Hainichen am 07. März 2008, 17:54:14
Hallo zusammen,

so, jetzt erst mal alle durchatmen. Nix wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Zum Waffengesetz folgendes:

1. Schaukampfschwerter sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes und werden auch in der neuen Fassung nicht als solche deklariert. Einzig und allein geschärfte Klingen fallen darunter, wobei Zweischneidige Klingen und Dolchnesser schon etwas länger unter dieses Gestz fallen.

2. Anscheinswaffen: Sind Waffen die den Anschein haben das sie echt wären, es geht hier aber um Schusswaffen. Hierunter fallen z.B. Dekoschusswaffen und Softairwaffen. Ein Problem ergibt sich hier nur für die WW I und WW II Darsteller so wie mich, die ihre Waffen nicht mehr in der Öffentlichkeit führen dürften. Der Besitz und der gesicherte Transport bleibt weiterhin straffrei. Aber auf einem Event, also auf privatem Grund, gilt diese Regelung allerdings net. Haben das schon in anderen Foren durchgekaut.

Also alles wird gut.

Gruß
Titel: Änderung Waffenrecht -bisher geplant-
Beitrag von: Thomas, der Verwalter am 07. März 2008, 18:09:19
Seit gegrüßt Brüder

Ich empfinde das als Schwarzmalerei. Das Gesetz soll doch vor missbrauch von Waffen vorbeugen und nicht harmlose "Sportler" treffen. Mir wäre auch nicht wohl zumute wenn Jugendliche mit einem Breitschwert durch die Gegend laufen. Gerade hierfür dient doch die "Änderung". Habt ihr Angst das man euch beim nächsten Event alle in die grüne Mina schleift. Holt euch einen "Führerschein" für das Schaukampfschwert wenn der halt ein paar Euro kostet ists halt Geldmacherei, andere zahlen auch Hundesteuer.
Titel: Änderung Waffenrecht -bisher geplant-
Beitrag von: Lancelot Graf von Rothenfels am 07. März 2008, 18:47:00
.........ich sehe die Sache auch nicht ganz so rosig ......
So wie es aussieht ist es das erklärte Ziel der EU die Bevölkerung ( nach dem Vorbild der Briten ) nahezu gänzlich zu entwaffnen .....und nun sind wir nach den Schusswaffen auch bei Hieb.- und Stichwaffen angelangt.

Obwohl ich dienstlich Waffenträger bin muss ich dennoch alle 5 Jahre eine Kontrolle der Behörde über mich ergehen lassen - als Privatperson in Österreich ( Sportschützen , Jäger usw. ) geht es einem nicht anders - die Regierung schützt ihre Bevölkerung vor den Bösen LEGALEN Waffenbesitzern ......
Daß es ein Leichtes ist in den ehemals zum WAPA gehörenden Ost-EU-Staaten illegale Schusswaffen zu erwerben ( was die Kriminellen im Normalfall auch tun ) ist anscheinend Nebensache.

Stellt sich hier nicht doch die Frage ob diese "Sorge um das Wohl und die Sicherheit des Volkes" nicht doch einem anderen Zweck dient ??

Ein nachdenklicher Lancelot
Titel: Änderung Waffenrecht -bisher geplant-
Beitrag von: Felx am 07. März 2008, 18:47:54
Hallo Alesandro.

Woher hast du die Erkenntnis, dass Schaukampfschwerter keine Hieb und Stichwaffen sind?

Ich finde das jetzt grad sehr spannend.

Schreibst du jetzt das, was für Dich persönlich am angenehmsten ist? Mir fällt immer wieder auf, dass du zu wirklich allem deinen Senf gibst und wirklich oftmals daneben liegst.

Glaubst du, ich würde das hier Posten, wenn ich nicht vorher mit unserem Landratsamt (in dem Fall die Kreisverwaltung) Erkundigungen eingeholt hätte, über meinen Arbeitgeber auf entsprechenden Seminaren vom LKA an der Fachhochschule öffentl. Verwaltung teilgenommen hätte und vorher entsprechend geprüft habe, was ich hier schreibe?

Ich hätte Dir schon längst diesen Rüffel verpasst, aber für PN Nachrichten hast du mich ja vorsorglich gesperrt.

Ich möchte Dich bitten, in Zukunft bei Postings von mir nur zu antworten, wenn du auch sachdienliche Hinweise geben kannst.


Gruß Felx.
Titel: Änderung Waffenrecht -bisher geplant-
Beitrag von: Berthold von Krukow am 07. März 2008, 18:52:40
Hallo Thomas,

Deine Meinung in allen Ehren. Leider ist es jedoch so, daß solche Gesetzesverschärfungen nur wieder die Falschen treffen.

Schon die Uraltfassung des Waffengesetzes, nach der ich 1996 meine Sachkunde gemacht habe und meine Waffen beantragt und bekommen habe, würde bei ausreichender Ausschöpfung der gesetzlich zur verfügung stehenden Mittel ausgereicht haben.

Das Problem ist nur, daß sich die gesetzestreuen Bürger, die sich an dieses Gesetz hielten überhaupt kein Problem darstellten und auch jetzt nicht darstellen. Leider halten sich aber nicht alle Menschen an Gesetze - nicht an die alten und auch nicht an die neuen.

Schaut Euch mal auf der Seite vom Forum Waffenrecht die Statistik des BKA an. Ganze 3 (!!!) % aller Straftaten, die mit Schußwaffen verübt wurden, gehen auf das Konto von legalen Waffenbesitzern. Dabei handelt es sich dann auch meist um Selbsttötungen und so genannte Beziehungsdelikte - efersüchtiger Ehemann erschieß Nebenbuhler und Frau.
Das Gros der Kapitalverbrechen wird mit illegal im Umlauf befindlichen Waffen verübt, die in keiner Registratur und bei keinem OA gemeldet sind.

Gesetze als solches machen die Menschen nicht besser, sagt mein alter Freund Hodscha Nasredin immer, sie beschneiden nur die Freiheit der braveb Bürger.

Aber das hat in Deutschland Methode seit 200 Jahren und war unter dem Kaiser nicht anders als in der Weimarer Republik und im Dritten Reich und der DDR - es ist eben typisch deutsch.

Oder doch nicht? Nachdem in Merry Old England das globale Verbot aller Kurzwaffen zum Gesetz erhoben wurde, ist die Gewaltkriminalität um 300(!!!) % geSTIEGEN. Kein Wunder, braucht doch ein Krimineller nun nicht mehr zu befürchten, daß im ein mattschwarzer Lauf anschaut, wenn er in eine Wohnung einbricht oder einen Passanten auf der Straße anfällt.
Dann doch schon lieber Amerikanische Verhältnisse, wo in Virginia kürzlich das verdeckte Tragen von Schußwaffen legalisiert wurde (vorher durften Waffen zwar auch getragen werden, aber nur offen), da ist die Rate bei Gewaltdelikten seltsamerweise gesunken. Vor allem Vergewaltigungen sind drastisch zurück gegangen.
Na sowas!

Gruß Berthold
Titel: Änderung Waffenrecht -bisher geplant-
Beitrag von: Alesandro von Hainichen am 07. März 2008, 18:58:52
Zitat

Ich hätte Dir schon längst diesen Rüffel verpasst, aber für PN Nachrichten hast du mich ja vorsorglich gesperrt.

Ich möchte Dich bitten, in Zukunft bei Postings von mir nur zu antworten, wenn du auch sachdienliche Hinweise geben kannst.


Gruß Felx.


1.Lies mal deinenText und du weißt warum ich dich dafür gesperrt habe

2. Ich poste wann ich will, wo ich will und so oft wie ich will wenn es meiner Meining nach zum Thema passt.

P.S. Überdenk mal deinen Tonfall, der hat wieder stark nachgelassen, aber das Thema hatten wir ja schon.

Gruß
Titel: Änderung Waffenrecht -bisher geplant-
Beitrag von: Felx am 07. März 2008, 19:01:00
Hallo

Zitat
Es ist wohl zu befürchten, dass diese "Ausnahmen" nur gegen finanzielle Aufwendung (Gebühr o.ä. für eine entsprechende Genehmigung) erhältlich sind...

wenn dem so wäre, dann wäre das das beste was uns passieren könnte.
Aber bisher ist da wohl noch nichts geplant in dieser Richtung. Bei meinem Telefonat mit der Kreisverwaltung (ist nicht für die Bundesrepublik representativ aber immerhin informativ) soll es die Ausnahmeregelung der Brauchtumspflege nachwievor geben. Aber keine Ausnahmegenehmigung (in schriftlicher Form) darüber hinaus. Aber das ist noch nicht sicher.

ich fand in dem neusten Schreiben vom Bundestag das hier:

Des weiteren wird auch das Führungsverbot für Hieb und Stoßwaffen und bestimmte Messer als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Dies schafft für die Polizei die Voraussetzung, bereits im Vorfeld einr Gewalttat bei provokativem Verhalten gewaltbereiter Jugendlicher deren mitgeführte Messer einzuziehen (anmerkung: das konnte die Polizei übrigens schon immer. Nur mussten sie die Messer irgendwann zurück geben)

>Liegt ein berechtigtes Interesse am Führen dieser Gegenstände vor, ist der Bußgeldtatbestand nicht verwirklicht. So wird sichergestellt, dass das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke (z.b.Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege) auch weiterhin nicht beanstandet wird.

Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608224.pdf
 Seite 29

Vermutlich (meine Spekulation) würde das auf einen Reenacter ausserhalb einer öffentlichen Veranstaltung ziehen. Auf einer Veranstaltung sollte ansich eine Ausnahmegenehmigung nach dem Waffengesetz vorliegen.
Titel: Änderung Waffenrecht -bisher geplant-
Beitrag von: Xia am 07. März 2008, 20:15:28
Nein, nicht weil Alesandro mein Ehemann ist poste ich das, es ist zum kotzen, das man in einem Forum schon einen Rüffel verteilen muss um sich zu behaupten. Habe ich den Sinn eines Forums nicht verstanden, ich dachte, hier geht es um Diskussionen in einem freundlichen Ton und nicht darum, das man einen ankackt, wenn einem ein Folgepost nicht passt? Und es kann nicht sein, das Kleinkriege offen ausgetragen werden, haben wir anderen User denn was damit zu tun? Ja, ich weis was jetzt geantwortet wird, aber mir brauch niemand damit kommen. Nehmt die Situation wie sie ist und vor allem wie Männer und nicht wie ironie-sprühende Giftnudeln, meine Güte!
Titel: Änderung Waffenrecht -bisher geplant-
Beitrag von: Bruder R am 07. März 2008, 20:53:58
Alesandro und Benedikt haben insoweit Recht, das Theater und Schaukampfwaffen nicht idavon betroffen sind, da sie nicht in den Bereich der normalen Hieb- und Stichwaffen fallen..
Titel: Änderung Waffenrecht -bisher geplant-
Beitrag von: Alesandro von Hainichen am 07. März 2008, 21:07:10
So,
hier mal ein Ausszug aus dem Aktuellen Waffengesetz:

Zitat
§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der
Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von
Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit,
Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit
von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt
sind.

Zitat
Schaukampfwaffen sind in ihrem Wesen nicht dazu bestimmt die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Sie werden auf Grundlage dieses Paragraphen den Theaterwaffen zugeordnet und dafür gibt es keine Einschränkungen.

Aussagen der Polizei zum Thema.

Was uns das neue Gesetz bringen wird steht in den Sternen, aber die Begriffsbestimmung wird mWn nicht geändert und somit fallen Schwerter und Dolche in ihren Schaukampfausführungen auch weiterhin nicht darunter.

Gruß
Titel: Änderung Waffenrecht -bisher geplant-
Beitrag von: Hermann von Redentin am 07. März 2008, 22:50:17
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
(WaffVwV) ALT!!!


1.9      Hieb- und Stoßwaffen ( § 1 Abs. 7 WaffG )
Keine Hieb- oder Stoßwaffen sind solche Geräte, die zwar Hieb- oder
Stoßwaffen ( § 1 Abs. 7 WaffG) nachgebildet, aber wegen
abgestumpfter Spitzen oder stumpfen Schneiden offensichtlich nur für
den Sport oder als Zierde geeignet sind, z.B. Sportflorette, Sportdegen,
Zierdegen, hingegen nicht geschliffene Mensurschläger.
Unter § 1 Abs. 7 Satz 2 WaffG fallen insbesondere sog. Elektro-
Kontaktgeräte; das sind zur Verteidigung bestimmte Geräte, die nach
Betätigen einer Auslösevorrichtung dem mit dem Gerät Berührten
schmerzhafte elektrische Schläge versetzen.


Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
(WaffVwV) NEU!!!


Zu Unterabschnitt 2:
Anl.I-A1-UA2-1.1
Hieb- und Stoßwaffen sind Geräte, die ihrer Natur nach objektiv dazu bestimmt sind,
durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf (Schleuder) Gesundheitsbeschädigungen
oder Körperverletzungen beizubringen. Der damit klargestellte Begriff erstreckt sich nur
auf Gegenstände, denen nach der Art ihrer ersten Anfertigung oder späteren Veränderung
oder nach der herrschenden Verkehrsauffassung von vornherein der Begriff einer
Waffe im technischen Sinn zukommt. Hierbei ist Hieb mit Schlag gleich zu setzen, so
dass Schlagwaffen rechtlich Hieb- und Stoßwaffen gleichstehen.
Zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen z.B. zweiseitig geschliffene Messer, Dolche und
Säbel. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob das Messer in seiner gesamten Gestaltung
objektiv dazu bestimmt ist, als Waffe die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen
zu beseitigen oder herabzusetzen.
Keine Hieb- und Stoßwaffen sind solche Geräte, die zwar Hieb- und Stoßwaffen (§ 1
Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2
Nr. 1.1) nachgebildet, aber wegen abgestumpfter Spitzen und stumpfer Schneiden offensichtlich
nur für den Sport (z.B. Sportflorette, Sportdegen, hingegen nicht geschliff ene
Mensurschläger), zur Brauchtumspflege (z.B. historisch nachgebildete Degen, Lanzen)
oder als Dekorationsgegenstand (z.B. Zierdegen, Dekorationsschwerter) geeignet
sind.
Nicht zu den Hieb- und Stoßmessern zählen Werkzeuge (z.B. Macheten, Fahrtenmesser),
Gleiches gilt auch für so genannte Jagdnicker und Hirschfänger; die als Jagdnicker
bezeichneten feststehenden Messer mit einseitig geschliffener Klinge und typischer
Griffform (oft mit Horngriffen) stellen heute übliche Schneidwerkzeuge zum Aufschärfen
und Abhäuten von Wild dar und sind demnach nicht dazu bestimmt, die Angriffs - oder
Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen. Gleiches gilt für Hirschfänger, die in der
heutigen Zeit allenfalls noch als Bestandteil einer Jagd- oder Forstuniform (Zierrat)
Verwendung finden.
Bei Klappmessern und feststehenden Messern ist eine Waffeneigenschaft grundsätzlich
dann zu verneinen, wenn die Klinge in ihren technischen Merkmalen (Länge, Breite,
Form) der eines Gebrauchsmessers entspricht. Hiervon kann in der Regel dann ausgegangen
werden, wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
kürzer als 8,5 cm ist,
nicht zweiseitig geschliffen ist oder
einen durchgehenden stumpfen Rücken besitzt.
Titel: Änderung Waffenrecht -bisher geplant-
Beitrag von: Matthias Rehm am 07. März 2008, 23:15:15
@Felx,

Zitat
Schreibst du jetzt das, was für Dich persönlich am angenehmsten ist? Mir fällt immer wieder auf, dass du zu wirklich allem deinen Senf gibst und wirklich oftmals daneben liegst.

Glaubst du, ich würde das hier Posten, wenn ich nicht vorher mit unserem Landratsamt (in dem Fall die Kreisverwaltung) Erkundigungen eingeholt hätte, über meinen Arbeitgeber auf entsprechenden Seminaren vom LKA an der Fachhochschule öffentl. Verwaltung teilgenommen hätte und vorher entsprechend geprüft habe, was ich hier schreibe?

Ich hätte Dir schon längst diesen Rüffel verpasst, aber für PN Nachrichten hast du mich ja vorsorglich gesperrt.

Ich möchte Dich bitten, in Zukunft bei Postings von mir nur zu antworten, wenn du auch sachdienliche Hinweise geben kannst.

Das Forum ist für alle offen und jeder kann hier posten. Wie das ganze vonstatten geht ist in den Forumsregeln geregelt und wird von den Moderatoren und Administratoren überwacht, nicht von dir.
Wir leben in einem Rechtsstaat. Wenn dir die Art und Weise wie hier im Forum gepostet wird nicht gefällt, hast du das Recht das Forum zu wechseln!

Gruß
Matthias Rehm
Titel: Änderung Waffenrecht -bisher geplant-
Beitrag von: Benedikt von Söllbach am 07. März 2008, 23:22:11
Der Schrieb, den wir vom Landratsamt haben (März 2004), auszugsweise:
Zitat
[...]Schaukampf- oder Übungsschwerter sind allerdings in der vorstehend genannten Anlage [Anm.: Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zum WaffG], insbesondere Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2 WaffG, nicht aufgeführt, d.h. sie unterliegen deshalb nicht dem Waffengesetz.

Ganz kurz und prägnant:
Schaukampfschwert entspricht einem Eisenrohr oder einem Holzstock und ist damit keine Waffe im Sinne des WaffG, das Gesetz findet demnach keine Anwendung.


Zum Ton: ich fand das wirklich arrogant und unnötig, Felx.
Titel: Änderung Waffenrecht -bisher geplant-
Beitrag von: Felx am 08. März 2008, 07:04:28
Guten Morgen allerseits.

Der Streit Schaukampfschwert = Hieb und Stichwaffe oder doch nicht ist so alt wie die Szene an sich.

Es gibt dafür diverseste Auslegungen.

Kreisverwaltung Germersheim, Waffenbehörde sagt JA
Ein Dozent an der Fachhochschule öffentliche Verwaltung (Landespolizeischule), abgestellt vom Landeskriminalamt sagte JA

Das Fachkommissariat das ich anschrieb sagte Ja.




Es mag sein, dass diverse Dienststellen und auch verschiedene Kreisverwaltungen/Landratsämter unterschiedliche Auslegungen dieser Definitionen des Waffenrechts haben.

Meiner Meinung nach gibt es nur einen einzigen sinnvollen Weg.

Edit: was wir bräuchten, wäre ein Feststellungsbescheid vom BKA.

Daran halten sich die Staatsanwaltschaften, die Gerichte und selbstverständlich auch bundesweit die jeweiligen Waffenbehörden.

Wie so ein Feststellungsbescheid ausschaut könnt ihr hier einsehen.

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/feststellungsbescheide.html


Edit: bevor die Frage ob Waffe oder ob nicht Waffe nicht von Offizeller Seite aus beantwortet wurde, kann man das hier leider nicht weiterführen. Es sind wirklich nur spekulationen.


Es muss für die Szene eine einheitliche Regelung bzw. Rechtssicherheit her.

Gruß Felx


PS: ich prüfe mal, ob ich eine Möglichkeit finde, einen Feststellungsbescheid zu erwirken.
Titel: Änderung Waffenrecht -bisher geplant-
Beitrag von: Lancelot Graf von Rothenfels am 08. März 2008, 07:14:28
HALLOOOOOOO -

Freunde - macht nun wieder mal halblang !!!!

Hat die Vergangenheit im Forum nicht gezeigt, daß gegenseitiges Zerfleischen und Anpflaumen das Lager wieder nur in zwei Teile spaltet und Unruhe hereinbringt ?!

Zwei Teilnehmer im Forum = zwei differente Meinungen - ist doch ganz normal so !  Zumindest die persönliche Freiheit des anderen Meinung zu akzeptieren haben wir noch - keiner ist gezwungen diese auch als seine eigene anzusehen !

"Viribus unitis" heißt die Devise - also - Hände schütteln, ein bisserl weniger sensibel sein und weiterdiskutieren !

Selbst wenn Schaukampfschwerter unter das Waffengesetz fallen sollten, müßte ja dann der Vertrieb ebenfalls Verboten bzw. Waffenfachgeschäften vorbehalten werden.
Und selbst dann ist es ein Wahnsinnsaufwand dieses Gesetz zu exekutieren............... *headbangl*
Titel: Änderung Waffenrecht -bisher geplant-
Beitrag von: Charles v. säbelberg am 15. März 2008, 16:51:44
Geehrte Brueder,
eine interessante Diskussion,die ich leide erst jetzt mitbekommen habe,da ich auf Tour war.Jetzt weiss ich auch was die Bundespolizei und der Zoll meinten auf meim Schreiben wegen einreise mit Schaukampfschwerter von Schweden nach Deutschland.Die schrieben mir das ich eine Waffenbesitzkarte(gibt es in Schweden nur fuer Feuerwaffen)ein Waffenberechtigungsschein(in Schweden nur Polis,aktiv Soldat oder Jäger bekommen) und eine Einladung des Brauchtums-oder Historie Vereins mit sichbarer Genehmigung des Polizei oder Ordnungsbehörde das dort Schaukampfschwerter getragen werden duerfen vorlegen muss,an einer besetzten Grenzstation.Verwaltungsgebuehr wird auch erhoben.Also recht teuer wenn ich rechne Jagdschein 3000 Euro und so weiter.So wurde ich informiert in hinblick auf eine Änderung des Waffengesetzes 2008.Aber es scheint von Dienststelle zu Dienststelle/Behörde unterschiedliche Auslegungen zu geben.
Was bedeutet das fuer das nächste Templertreffen,reisen dort nur Zahnlose Säbeltiger an.

Gott zum Grusse
Charles