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Templerfakten => Historische Templer => Thema gestartet von: Pecator am 09. August 2007, 11:35:29
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Hallo werte Schwestern und Brüder,
sagen die französische Statuten irgendetwas über eine Mindestgröße (fragt das auch etwas aus Eigennutz)?
So wie manchmal beim Militär oder der Polizei ein bestimmte Körpergröße erreicht werden muss.
PS: könnte mir bitte mal jemand die französischen Statuten mailen (aber bitte in deutsch), dank. Hab bis jetzt immer nur die Latainischen gefunden. templerritter@yahoo.de
Grüße
Thomas Pecator
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Hallo
nein sowas gab es nicht. Man musste gesund sein, dass waren die einzigen Anforderungen an den Körper des Anwärters. Keine versteckten Leiden etc...
Gruß
Daniel
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Hallo werter Bruder Daniel,
danke für die schnell Antwort. (Kann dann doch vielleicht irgendwann den weißen Mantel nehmen).
Grüße
Thomas Pecator
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Die Regeln findest du auf der Seite vom Vogt von Hunolstein:
http://www.vogtvonhunolstein.de/frames/Templermenue.htm
Auf meiner Homepage habe ich die HTML-Version in PDFs umgewandelt:
http://beni.skyforcesystems.de/mittelaltertagebuch/index.html
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Hallo werter Bruder Benedikt,
Vielen danke für deinen vortrefflichen Hinweis.
Grüße
Thomas Pecator