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Archiv => Mitglieder und Ausrüstung des Ordens => Thema gestartet von: Dietrich zu Veynau am 25. März 2003, 21:46:10
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Durften dienende Brüder verheiratet sein ,oder Gastritter?
Wenn ja musten Sie eine Erlaubniss einholen und wenn bei wem?
Oder waren Sie ebenfalls der Keuschheit verpflichtet?
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Dienende Brüder waren genauso Mönche wie dei Ritter also durften sie nicht heiraten.
Gastritter ja denn sie waren welltliche Herren die es teilweise waren und ihre Dienste nur für begrenzte Zeit dem Orden zur Verfügung stellten, meist ein Jahr
Gruß Siegfried
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Ich bin mir da nicht so sicher...es gab auch Servienten, die quasi wie Knechte in den Komtureien arbeiteten und ausserhalb lebten / wohnten (dh sie hatten Familie)...
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@der Frank
Kannst Du mal die Quelle dazu nennen?
Überrascht mich nämlich.
Diener BRÜDER würde ich auf alle Fälle für mönchisch halten.
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Eben in der Regel sind dienende Brüder als waffentragende Mönche definiert, welche die Vorraussetzung zum Ritter nicht erfüllen konnten
( 3 Pferde mitbringen usw. ). Sei waren aber oft auch von Adel.
Das was du meinst waren einfache Bedienstete.
Gruß Siegfried
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Also so wie ich das sehe, waren die Dienenden Brüder Laienbrüder, also konnten sie wohl auch verheiratet sein. Wobei ich eher davon ausgehe, dass dies die arbeitenden Brüder in den Komtureien waren.
Die Sergeanten, also die bewaffneten Brüder waren wohl auch zu oft mit auf Kriegszug und dürften sich dann wohl auch den Sitten der Tempelritter angepasst haben. Also rumgehurt haben die bestimmt nicht.
Ich denke, dass die Sergeanten meistens nicht adlig waren, wobei das natürlich auch stimmen müsste, dass Ritter, welche die Bedingungen nicht erfüllten Sergeanten sein konnten. Wobei dann wieder die Frage wäre, ob die trotzdem als Zeichen des Ritterstandes einen weißen Wappenrock trugen und nur keinen weißen Mantel tragen durften.
Denn es wurde wohl schon zwischen Adel und anderen unterschieden.
Ich schau nochmal in die Ordensregel, aber so wie ich das sehe, galten die Gelübde nur für die Vollritter.
Die Gründer mal ausgenommen.
Die Gastritter waren wohl verheiratet, da sie ja nur dem Orden auf Zeit dienten.
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So.
Nach langer Suche endlich was gefunden.
Die Regel sagt:
445
Auch sei erwähnt, daß man alles, was man einen Bruder Ritter bei seiner Aufnahme fragt, dies alles und in der selben Weise einen dienenden Bruder fragt, wenn man ihm das Kleid geben will....
Anmerkung: Eine der Fragen (aus 431) ist "seid ihr verlobt oder verheiratet"
Noch was interessantes habe ich gefunden:
446
Wenn derjenige, welcher jetzt dienender Bruder ist,
tatsächlich Ritter ist....später aber käme es heraus, daß er Ritter ist, soll man ihm das Kleid abnehmen...und ihn aus dem Orden stoßen.
Das beweißt m.E. recht drastisch, daß es keine "armen Ritter" unter den dienenden Brüdern gab.
Ich hoffe, Ihr vergebt mir die mit ... markierten Kürzungen. Es ist doch schon so spät!
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Na dann ist ja alles klar.
Nur reiche Ritter.
Nicht adlige Sergeanten.
Und alle unverheiratet.
Interessant ist dann noch 448
Da steht dann sinngemäß, dass ein Sergeant niemals Ritter im Orden werden konnte.
Also sowas wie es wohl bei weltlichen Rittern vorkam, dass ein Knappe auf dem Schlachtfeld zum Ritter geschlagen wurde, kam dann bei den Templern nicht vor.
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Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube das mit "diesem "Ritter nur gemeint ist das man keinem gegenüber den Lehenseid verpflichtet ist!
Ich kann mir nicht vorstellen das der Tempel jemanden abgelehnt hat derim Waffenumgang geübt war nur weil er der Bastard von einem adligen war!
Woher sollten den die ganzen dienenden Brüder kommen ?
Bauern wohl kaum, und als gelernter Handwerker wage ich zu bezweifeln!
Blieben nur noch die Gilde der kriegsknechte und die waren meist schon auf den Burgen wo auch Ihre Vater Dienst taten.
Ich kann mir nur vorstellen das diese regeln später aufkahmen als der Orden schon fast keinen kriegseinsatz mehr hatte!
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Er konnte ja Bastard sein, er musste halt Ritter sein und alle anderen Anvorderungen erfüllen, oder sehe ich das jetzt falsch ?
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Ich denke, dass vorwiegend die 2. und weitere adelige Söhne in den Orden eintraten. Wie "reich" oder "arm" die aber dann waren, kann ich jetzt auch nicht so auf die Schnelle sagen .... Hm... denke aber, dass die Templer schon etwas "elitärer" waren ....
Also Gastritter durften auf jeden Fall verheiratet (siehe z.B. Richard Löwenherz) sein und ich denke mal die "Knechte" etc. auch... irgenwo stand da mal was *grübel*...
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Hi!
Zum Thema Bastard, ich bilde mir ein, mal gelesen zu haben, daß der Orden zwar am Anfang nicht so streng war, aber später als Ritterbrüder nur noch solche aufgenommen wurden, die ehelich geboren waren und mehrere Generationen ritterliche Vorfahren aufweisen konnten. (Ich glaube gar, daß sogar in Alders' Roman erwähnt wird, daß Richard als Bastard eigentlich nicht Ritter hätte werden können.)
Leider weiß ich nicht mehr, woher ich das habe.
Bye,
Grisel
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Genau @Grisel
irgend sowas schwirrt mir auch im Hinterkopf rum.... Das hab ich auch mal irgendwo so gelesen .....Aber wo jetzt? *grübel*
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Lest doch mal die Templer Urregeln (auch auf der Berliner Seite) die Regel 53 an !
Danach müste es möglich sein , aber nur für Ritter die auch schwarz tragen.
Oder?
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Ich glaube Dietrich hat recht , wenn Sie darum gebittet haben aufgenommen zu werden , danach ein ehrbares Leben führten und nicht die Weiße Kleidung trugen , sowie ihren Teil des Vermögens dem Orden vermachten müßte es doch gegangen sein .
Ich werde nur aus dem letzten Satz nicht schlau , ich zitiere mal :Wir erachten es nämlich als ungerecht , daß solche Brüder mit Brüdern , die Gott Keuschheit versprochen haben , derartig in ein und demselben Haus leben sollten .
Soll das heißen man nahm Sie in den Orden auf , doch konnten Sie nicht in den gleichen Räumlichkeiten zusammen leben ?
Franky
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ich verstehe es so das die Brüder die Keuschheit geschworen haben wohl ein Problem damitt hatten das die die es nicht taten unter einem Dach mit ihnen ledten!
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Ich lese den Absatz so, daß Verheiratete nicht direkt in den Orden aufgenommen werden können, sondern nur als passives Mitglied bzw. zahlender Gönner akzeptiert werden.
Da Templern Gelübte generell verboten sind wäre das sonst auch irgend wie Betrug oder?
Abgesehen davon: Würden nicht Schwierigkeiten vorprogrammiert sein, wenn ich einen befehlsgewohnten Ritter, als dienenden Bruder aufnehme?
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Hi!
Original von Dietrich zu Veynau
Lest doch mal die Templer Urregeln (auch auf der Berliner Seite) die Regel 53 an !
Danach müste es möglich sein , aber nur für Ritter die auch schwarz tragen.
Oder?
Entschuldige bitte, aber wo finde ich diese Seite mit den Urregeln? Ich habe mich ein bißchen herumgelinkt, aber nichts gefunden.
Bye,
Grisel
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Hi Grisel ,
finden kannst Du es gleich hier im Templer - Netzwerk unter " Die Templer " , bei Fakten . Hauptkategorie :Dokumente , Nebenkategorie : Die Ordensregeln von 1128 .
Franky
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Hi Franky!
Schon gefunden. Danke!!!
Bye,
Grisel
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Eigentlich sehe ich nur das Problem das er als dienender Bruder (weil schwarz tragen) Ritter ist , aber man kann ja nicht alles haben.
Das mit dem unter einem Dach schlafen versteht wohl auch jeder der schon ein Lager mitgemacht hat und im Gemeinschaftszelt mit Paaren gelegen hat!
Wer da Keuschheit geschworen hat bekommt ganz schön große Ohren!
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Also die Vollritter durften auf keinen Fall verheiratet sein.
Ich lese das auch so, dass die verheirateten Gastritter nicht in einer Komturei wohnten.
Uns so wie das ja in den Statuten steht gab es keine Ritter in schwarz.