Ja, hier geht es um das sogenannte "Chinon-Dokument", in dem die Exkommunikation über die Hauptwürdenträger des Ordens aufgehoben wurde, nachdem diese ihre Schuld vor den untersuchenden geistlichen Würdenträgern eingestanden hatten. Damit wurde erreicht, dass die Templer wieder am Abendmahl teilnehmen durften, nachdem sie vom Bann gelöst wurden.
Das ist entgegen anders lautender Meldungen der letzten 10 Jahre kein Freispruch. Das Dokument wurde auch nicht durch Clemens V. oder seine Kanzlei, sondern durch die Abordnung ausgestellt, die die Untersuchungen in Chinon geführt hat.
LG