Guutes Stichwort - denn das soll ja auch Thema beim diesjährigen Provinzialkapitel werden!!
Da der Orden keine eigenen Kleriker hatte und auch nicht ausbilden durfte, meine ich das alle Kleriker sozusagen "abkommandiert" waren!
Das würde bedeuten, das sie entweder direkt Rom unterstanden - denn der Orden war ja sonst von allen kirchlichen und weltlichen Unterstellungen befreit - oder aber, das ihnen Brüder anderer Orden zugeteilt wurden! Bzw. sie einfach den nächsten Dorfpfarrer zu ihren Messen einbanden, wenn eine Komturei zu klein war für einen eigenen Geistlichen!
Wenn dieser Kleriker nun aber nicht aus Rom kam, soodern von einem anderen
Mönchsorden, stellt sich die Frage was er trug/tragen durfte und ob er überhaupt berechtigt war den Habit der Templer zu tragen?? Denn dann hätte er ja ganz offiziell dem Orden beitreten müssen! (Gab es da evtl. auch eine/mehrere Optionen???Templer durften ja z.B. auch in einen reinen Mönchsorden wechseln.....evtl. dann auch anders herum?? Ich meine mich erinnern zu können, das es da mal so einen Fall gab....
)
FALLS es auch eine vergleichbare Option, wie bei den Gastrittern oder Brüdern auf Zeit gab, dann wird in dem Fall die Kleidung ja durch die Ordensregel vorgegeben - aber dann gäbe es eben auch Kapläne, die zwar bei den Templern ihren "Dienst" versahen, aber ihr eigentliches Ordensgewand beibehielten!
In DEM Falle wäre es dann denkbar, das z.B. ein Zisterzienser seinen Zisterzienserhabit (weiß!) trug und evtl. dann den Ordensmantel - allerdings, da es eben unter dem "normalen" Klerus keine Ritter gab (bzw. diese ihre Titel/Namen etc. ablegten) - eben der
schwarze Mantel! (Nur zur Erinnerung: den weißen Mantel durften nur Ritter tragen - und Ritter in ihrer Funktion als solches - gab es eben nur bei den Ritterorden und die durften wiederum KEINE Beichten oder Sacramente/Abendmahl etc. durchführen!) Daher kann man zumindest eindeutig sagen, das der Kaplan KEINEN
weißen Mantel tragen durfte!
Alles sehr wenig eindeutig belegbar, da es - soweit ich weiß - keine klaren Aussagen dazu gibt! Man muß dazu die templerregel "quer" lesen und verschiedene Artikel in Verbindung setzen!
Unter den Prozessakten gibt es ja den Anklagepunkt, das auch normale Templerbrüder Beichten/Abendmahl/Sterbesacramente etc. durchgeführt haben sollen - das war eben nur dem Klerus (mit Priesterweihen) erlaubt - von daher
vermute ich, das es eben nur ein "Abkommandieren" der Kleriker an den Orden war - evtl. eben auf Zeit, aber dann tritt trotzdem nicht die Regelung der "Brüder auf Zeit" in Kraft, da jemand der bereits die Gelübte abgelegt hat, diese im Templerorden
nicht noch einmal ablegen darf!
Danach wird ja auch in der Aufnahmezeremonie gefragt, wenn ich mich nicht irre...."
gehörst du bereits einem Orden an" oder so ähnlich (kann grad nicht nachlesen)
Also wenn ein "zweites" Gelübte ja nicht möglich ist, dann dürften die Kapläne eigentlich streng genommen gar keine Templer sein und somit auch nicht den Ordenshabit tragen..... sehr verwirrend..... auch spricht dafür, das ein Kaplan keine Ämter im Templerorden innehaben durfte!
In dem Fall würde er
natürlich alle liturgischen Gewänder tragen dürfen, die er sonst auch trägt - also ein römischer Kleriker dann das was als Messgewand in Rom, zu der Zeit, getragen wurde und ein Bruder eines reinen Mönchsordens eben das was ihm nach seiner Ordensregel (z.b. dann Benediktinerregel etc.) erlaubt war zu tragen!
Dieses "Abkommandiert sein" würde dann eben auch den Platz an der Tafel, neben dem Komtur, erklären, da er ja dann als "Gast" dort wäre!
In den reinen Mönchsorden, war/ist es ja den Ordensbrüdern erlaubt, auch die Priesterweihen zu erhalten, das war aber den Templern (Ritterorden allgemein!) nicht erlaubt(Zumindest habe ich es bisher so rausgelesen (*1) - korrigiert mich wenn es nicht stimmt!
) , da ihr Status generell im Klerus, der Zeit, sehr umstritten war - viele Kleriker sahen in ihnen nur eine Laienbruderschaft!
Das zumindest der Papst das anders gesehen hat, zeigt ja das Schreiben von 1318 (??) in dem er alle ehemaligen Templer, die in ein weltliches Leben geflohen waren, daran erinnert, das ihr Gelübte immer noch verbindlich ist und sie sich deshalb unverzüglich einem anderen Orden anschließen sollen!
(*1 Anmerkung: wäre es ihnen generell erlaubt gewesen die Priesterweihen zu empfangen, dann hätte es Ritter, Sergeanten, ja sogar einen Großmeister geben können mit den Weihen und demnach wäre der Anklagepunkt blödsinnig gewesen, da nicht nachweisbar ob derjenige nun berechtigt war oder nicht!)
Gruß
Will