Der Orden hat im Laufe seiner Geschichte immer wieder "Ausnahmeregelungen" geschaffen oder stillschweigend geduldet - Beispiel die Aufnahme Exkommunizierter!
Da ständig ein Mangel und Bedarf an Mensch und Material bestand, machte es schon Sinn jede sich bietende Möglichkeit, zum Wohle des Ordens, zu nutzen.
Oft sogar gegen den ausdrücklichen Willen des Papstes - siehe Sklavenstreit.
Also wenn wir nun akzeptieren, das es da solche Ausnahmen - im Einzelfall - gegeben hat, dann dürfen wir daraus aber keine Regel ableiten!
Generell galt: Keine Frauen im Orden!
Wenn wir nun aber bei einer geduldeten Ausnahme sind, dann gilt diese Ausnahmeregelung eben auch für die Gewandung!
Wenn jemand den Orden wechselte - was ja auch einem Templer möglich war - dann hat er nach dem Wechsel natürlich den Habit seines neuen Ordens getragen - das kann hier, meiner Meinung nach, als ziemlich sicher angesehen werden.
Wenn dann also nun ehemalige Zisterzienserinnen die Profeß im Templerorden ablegten und damit dem Orden voll angehörten, dann kann man schon davon ausgehen, das sie ebenso den Habit übernahmen (immer an den Ausnahmestatus denken!).
Das wiederum würde den späteren Streit erklären, denn nach der Auflösung des Ordens, war es per Papstbulle verboten, sich Templer zu nennen oder die Zeichen des Ordens zu tragen - ein Verstoß konnte mit Exkommunikation geahndet werden! (Ihr erinnert euch an den Thread wo es darum ging, ob dieses Verbot auch für heutige Darsteller noch Gültigkeit hat - dort stehen alle Fakten und Belege dazu!)
Wenn nun aber die Nonnen tatsächlich den Habit trugen, dann ist ja eigentlich klar was der Habit war - der Mantel mit dem Ordenskreuz!
Stellt sich also nur die Frage in welcher Farbe der Mantel zugestanden wurde!
Da der weiße Mantel nach der Regel das Zeichen der Reinheit war und gleichzeitig als Voraussetzung ein erfolgter Ritterschlag ODER ritterliche Abstammung war, wäre es schon denkbar, das hier ebenso beide Mäntel zur Unterscheidung getragen wurden - ebenso wie es adelige weltliche Damen gab, die den weißen Mantel "ehrenhalber" tragen durften - damit gibt es vergleichbare Präzedenzfälle für solche Ausnahmen und wir reden ja hier von einer Ausnahmesituation!
Also wäre es durchaus möglich, das z.B. eine adelige, ritterbürtige Äbtissin den weißen Habit tragen durfte und eine andere Nonne ihres Konventes den schwarzen Mantel.
Also würde ich hier den Streitpunkt gar nicht darin sehen, welche Farbe der Mantel nun allgemein hatte, sondern würde hier die generelle Regelung einfach 1:1 übernehmen und sowohl Nonnen im schwarzen Habit , wie auch im weißen sehen.
Sinngemäß würde ich das dann auch auf die anderen Kleidungstücke übertragen.
Wir bewegen uns hier immer im Bereich Spekulation - das ist völlig klar - aber für die Darstellung sollten wir eine möglichst plausible These finden, jedoch immer unter dem Aspekt, das die Nonnen an sich ja schon eine absolute Ausnahme darstellten!!
Gruß
William