In Christian Vogels "Das Recht der Templer" steht nochmal was zu den Balleien und Baillis.
Wie ich feststellen musste, habe ich bisher immer den Fehler gemacht, die Ballei als riesige Landeinheit (Ala Normandie) anzusehen, das ist aber offenbar falsch.
Nach Vogel war die Ballei eine Einheit zwischen Kommende und Provinz, sie war also eine "große Komturei" mit häufig mehreren Unterstellten Ordenshäusern. Damit ist nach Vogel die Ballei eine Parallelstruktur zur einzelnen Komturei, keine Überordnung im eigentlichen hierarchischen Sinn (und wie sie zwischen Kommende und Provinz bestand). Ein Bailli war also ein Komtur mit erweiterten Rechten, die er brauchte, um eben alle seine Güter zu besichtigen, denn üblicherweise durfte ein Bruder ja nicht ohne Erlaubnis seine Komturei verlassen. Der Bailli hatte dann in wohl häufig in jedem seiner Güter einen Verwaltungsbeamten (auch das war aber nicht immer und überall so).
Ich muss jetzt nochmal die Ordensregel konsultieren und sehen, wie das genau ins Bild passt und ob die Bailli-Artikel tatsächlich nur den Hauskomtur erweitern. Falls das so ist, wäre das stimmiger als meine bisherige Auslegung nach Wilcke, dass der Bailli ein Verwaltungsbeamter innerhalb einer Komturei war.
Das muss dann auch unbedingt ins Buch, da Dienende als Baillis bezeugt sind (auch vor dm Hintergrund ergibt die Parallelstruktur zum eifnachen Komtur dann Sinn!)