Hallo Leute,
in der Ordensregel ist in verschiedenen Zusammenhängen immer wieder von "Konvent" die Rede.
Die Autoren, die ich bisher gelesen habe, gehen da meist nur oberflächlich drauf ein, bis auf Wilcke, der ihn mehr oder weniger als Rat um den Meister sieht.
Andere Autoren beschreiben den Begriff kurz mit "Summe aller bewaffneten Brüder".
Der Konvent hatte wichtige Aufgaben, z.b. war er an der Meisterwahl (->Wahl des Großkomtures) beteiligt. Der Meister brauchte für viele Entscheidungen den Konsens des Konventes.
Ich glaube aber aufgrund verschiedener Gründe, dass es so einfach nicht sein kann:
- Falls der Konvent alle bewaffneten Brüder meint, wäre eine Meisterwahl, an der der Konvent anwesend sein soll, militärisch ein Problem.
- Auch die generelle Führung des Ordens wäre in diesem Fall ein Problem, da der Meister ja oft den Konsens der Konventsbrüder braucht.
- Der Konvent wird hier und da auch als Ortsangabe benutzt
- Der Konvent scheint aufgrund einiger Passagen der Ordensregel relativ viele Brüder umfasst zu haben.
Allerdings gibt es das Problem, dass wichtige Teile der Ordensregel nur für Konventsbrüder gelte; beispielsweise der ganze Ausrüstungskatalog und die Religiösen Pflichten. Das wiederum ist aber überhaupt nicht sinnvoll, denn zu späterer Zeit wären damit weite Teile des Ordens nicht erfasst und geregelt!
So wie sich mir die Situation aufgrund der Ordensregel (und einiger Bücher) darstellt, denke ich, dass wir es zum einen mit der fortlaufenden Zeit und der verschiedenen Bedeutung der Begriffe zu tun haben, als auch mit weiter ausgeübtem Gewohnheitsrecht:
Anfangs, als der Orden noch klein war:
- Konvent als Ortsbezeichnung tritt nicht auf
- "Konvent" meint die Gesamtheit der bewaffneten Brüder, die zu dieser Zeit eigentlich alle im Hl. Land waren und sich auf wenige Häuser beschränken
Später, als dann der Orden regen Zulauf hatte, musste der Orden sich ausweiten. Die Regeln für die Brüder, die bisher ja alle "im Konvent" waren, wurden erweitert und fortgeschrieben. Spezielle Ortsangaben oder Gruppenangaben, die dort Relevanz haben (z.b. dass eine bestimmte Personengruppe an einem bestimmten Ort sein muss, so z.b. zur Meisterwahl) meinen nun eine kleine Gruppe oder einen bestimmten Ort, während die generelle Benutzung des Begriffes "Konvent", bei dem ein Bezug nicht wichtig ist (z.b. bei der Ausrüstung), nun weiterhin alle Brüder meint - nur dass diese jetzt über weite Landteile verstreut sind. Das bisherige Gewohnheitsrecht bleibt also unverändert bestehen.
- Konvent als spezielle Ortsangabe (Meisterwahl etc) meint nun das Haupthaus in Jerusalem (oder eben eines der anderen Hauptquartiere, je nach Zeit)
- Konvent als generelle Ortsangabe ("Leben im Konvent") meint alle Ordenshäuser
- Konvent als Gruppe meint in Spezialfällen (Meisterwahl etc) nur noch die Brüder des Haupthauses
- Die bisher gültigen, schon bestehenden allgemeinen Regeln, die auch bisher alle bewaffneten betrafen (Ausrüstung, religiöse Pflichten etc), wurden weiterhin auf alle Brüder angewendet, egal ob sie in "dem" Konvent waren oder einem anderen Ordenshaus angeschlossen waren.
Wie seht ihr dieses komplexe Problem? Gibt es vielleicht doch noch ein Dokument, das hier mehr Aufschluss bietet als meine eingeschränkten Forschungen?