Daran wäre ich auch stark interessiert. Ich hab zwar für mein Büchlein schon einiges zusammengesucht, aber einiges unterliegt immer noch meiner Interpretation.
Das was ich habe, stelle ich hier einfach mal zur Diskussion, in der Hoffnung, dass es noch besser wird
:
Über Feedback würde ich mich auf jeden Fall freuen!
Leider konnte ich keinen Autor ausfindig machen, der den Schlachtablauf der Templerarmee detailliert wiedergibt. Alle Autoren, die ich gelesen habe, streifen das Thema so oberflächlich, dass sie sich um die Detailprobleme (Position der Knappen, erreichen der Formation, etc), die sich bei näherer Beschäftigung mit der Ordensregel ergeben, nicht kümmern müssen. Hier unternehme ich den Versuch, den Ablauf der Schlacht im Detail und mit Quellen begründet nachzuzeichnen.
Allgemeines VerhaltenGenerell kämpften die Templer meistens im Verbund mit weltlichen Heeren und anderen Orden innerhalb größerer militärischer Operationen. Auf Heerzügen übernahmen sie normalerweise die Vorhut, wobei es auch Belege für die Übernahme der Nachut gibt.
1 Nahmen die Krieger die Aufstellung für die Schlacht ein, waren die Templer meistens in der Mitte anzutreffen.
2Üblicherweise kämpften die Brüder beritten, es gibt aber ein (unfreiwilliges) Beispiel, bei dem die Templer zu Fuß kämpfen mussten:
nach der Eroberung von Akkon zog das Kreuzfahrerher unter Richard weiter in die Region um Ramlah (Die Templer hatten auf diesem Zug die eben erwähnte Nachhut). Als sie am 6. November 1191 die Knappen bei der Suche nach essbarem schützten, wurden sie von Saladins Leibwache angegriffen. Die Brüder mussten von ihren, durch die vielen Kämpfe verwundeten und kraftlosen, Pferden absitzen und bekämpften den Feind in dicht gedrängter Formation zu Fuß.
3Zur Einführung des Schlachtablaufes möchte ich gerne den wichtigen Artikel 172 zitieren, auf den ich gleich näher eingehen werde:
„Die dienenden Brüder, welche mit Eisen bewaffnet sind, müssen im Kriege sich so führen, wie es in Bezug auf die Brüder Ritter angegeben ist.
Die anderen, nicht bewaffneten dienenden Brüder sollen, wenn sie sich brav halten, Gottes und der Brüder Dank dafür haben.
Wenn sie jedoch sehen, daß sie es nicht aushalten können, oder wenn sie verwundet sind, dürfen sie sich, wenn sie wollen, ohne besondere Erlaubnis zurückziehen, ohne daß ihnen deshalb von Seiten des Ordens Schaden erwächst.
Wenn man Brüder zum [Befehigen] der gewappneten Dienenden bestimmt, dürfen erstere nicht ohne Erlaubnis, um anzugreifen oder aus einem anderen Grunde, vorgehen.
Wenn jedoch der Marschall oder die Brüder vordringen, sollen sie die Dienenden in gedrängter und wohl formierter Ordnung nachreiten lassen, so gut diese können, damit, wenn die Brüder Hilfe nötig haben, die Dienenden ihren Beistand leisten können.“4
Aus diesem Artikel lassen sich nun verschiedene Dinge ableiten:
Wie die Ritterbrüder waren auch die Sergeanten in der Regel berittene Einheiten. Befehligt werden die bewaffneten Dienenden immer vom Turkoplier; dieser hat aber offenbar normalerweise eine bestimmte Anzahl an Unterbefehlshabern, bei welchen es sich um Ritterbrüder handelt.
Die Sergeanten sollen sich also in der Schlacht genauso verhalten, wie es den Ritterbrüdern vorgeschrieben ist; was das im einzelnen bedeutet, ist ab Artikel 161 zu lesen. Diese Artikel sind zwar für die Brüder Ritter geschrieben, aber wie wir in obigem Zitat gesehen haben, sollten sich die Dienenden genauso wie die Ritter verhalten – die Artikel gelten also uneingeschränkt auch für die Sergeanten. Sie waren also wie die Ritterbrüderbrüder in Schwadrone eingeteilt:
„[...] Wenn die Schwadronen des Konvent formiert sind, soll auch der Turkoplier seine Leute in Schwadronen ordnen und sich so verhalten wie die andern. [...]“5
Der Turkoplier (und damit die Dienenden) durfte, genauso wie die Ritterschwadrone, nur mit Erlaubnis des Meisters angreifen oder einen Ausfall machen. Sie sollten den Ritterbrüdern direkt folgen, wenn diese zum Angriff ritten.
6 Ebenfalls interessant ist, dass in Artikel 170 bestimmt wird, dass der Turkoplier sich im Bezug auf das Bannertragen so verhalten soll „wie es oben“ (= Artikel 164 – 168) beim Marschall bestimmt ist. Das bedeutet zum einen, dass es sich beim Banner des Turkopliers ebenfalls um einen Beauceant handelt und zum anderen, dass sich der Turkoplier fünf bis zehn Brüder erwählt, welche sich um ihn scharen und das Banner schützen sollen. Ebenso soll einer der Brüder ein aufgewickeltes Ersatzbanner mit sich führen.
Kombiniert man nun obige Artikel, ergibt sich, dass beim Angriff die Erste Schlachtreihe von den Schwadronen der Ritter gebildet wurde, welche direkt von den Knappen mit dem Ersatzpferd gefolgt wurden. Die zweite Reihe bestand aus den Schwadronen der Dienenden und der Turkopolen. Das etwas weiter hinten liegende Schlusslicht schließlich bildeten die Knappenschwadrone mit der restlichen Ausrüstung der Ritterbrüder. Daran angeschlossen fanden sich die nicht kämpfenden Truppen (u. A. Handwerksbrüder, die mit leichten türkischen Waffen bewaffnet waren (s. oben Seite 11, „Handwerksbrüder“), welche die Brüder mit dem für die Schlacht nötigen versorgten. Falls der betreffende Bruder jedoch ...
„[...] nicht helfen, noch an der gefährdeten Stelle aushalten kann, darf er sich wohl nach hinten zurück ziehen [...]“7
Auch die bewaffneten Brüder durften sich zurückziehen, wenn sie stark verwundet waren und die Erlaubnis des Marschalls (oder seines Stellvertreters) hatten.
8Zeitlich gesehen ergeben sich nun folgende Abläufe, wobei das Herstellen der Schlachtordnung aufgrund der nötigen Verteilung der Befehle sicherlich seine Zeit gedauert hat:
Schlachtordnung herstellenDer Bannerherr reitet dem Zuge vorraus, hinter ihm der Turkopole des Marschalls
9 mit dem zweifarbigen Hauptbanner. Will der Marschall nun den Kampf beginnen, gibt er Befehl an den Bannerherren und den Untermarschall. Der Untermarschall gibt dem Marschall das Hauptbanner (der Marschall wird aufgrund seiner Stellung nicht selbst zum Turkopolen vorreiten sondern dies delegieren) und begibt sich (wenn ihn der Marschall nicht zurückhält) zum Turkoplier weiter hinten im Zug. Währenddessen erwählt sich der Marschall 10 Ritter und schart sie um sich; die anderen Ritter ordnet er in Schwadrone nebeneinander zu einer Linie (Wilcke schreibt, wie Upton-Ward ebenfalls
10, dass jeder Befehlshaber einer Gruppe ebenfalls einen kleineren Banner an seiner Lanze hatte). Gleichzeitig reitet der Bannerherr im Zug nach hinten, entfaltet sein zusammengerolltes Banner, erwählt sich eine Schar Knappen zum Schutze seines Banners und ordnet die Knappen mit den Schlachtpferden, die im Zug hinter den Ritterbrüdern reiten
11, ebenfalls in Schwadrone. Die anderen Knappen (sie haben die Packpferde mit der Ausrüstung der Ritter und reiten im Zug vor ihrem jeweiligen Herrn) ordnen sich vor den Rittern.
Gibt der Marschall nun den Befehl zu rüsten, besteigen die Ritterbrüder die Schlachtrösser hinter ihnen
12; die ihnen bei Marschbeginn zugeteilten Knappen mit der Ausrüstung vor Ihnen beginnen damit, ihren Herrn zu rüsten und zu bewaffnen (eine Ausnahme wird für das Anlegen der Kettenhaube gemacht; allerdings darf er diese nicht mehr absetzen, wenn er sie einmal auf hat
13). Sind sie fertig, begeben sich die Knappen samt Packpferde hinter die Ritter zu den anderen Knappen,
14 wo der Bannerherr sie ebenfalls in Schwadrone hinter den Knappen mit den Pferden ordnet.
Sobald der Turkoplier anhand des Banners sieht, dass der Marschall seine Truppen in Schwadronen ordnet, ordnet auch dieser die Dienenden Brüder und Turkopolen in Schwadrone. Ähnlich dem Marschall erwählt er eine Schar seiner Leute zum Schutze seines Banners. Er führt genauso wie der Marschall ein zusammengerolltes Ersatzbanner innerhalb seiner Schar mit.
Jegliches ausbrechen aus dem Schwadron war nun streng untersagt, außer zum Testen des Pferdes und des Sattels
15.
Der Angriff beginntBefielt nun der Marschall den Angriff, reiten die Brüder in gemäßigtem Tempo los - ein Anreiten im vollen Galopp gibt es nur in Hollywood; tatsächlich war das Tempo, bis auf die letzten Meter gemäßigt, um die geballte Kraft der Pferde für den wichtigsten Moment, den Zusammenstoß, aufzusparen und um den nachfolgenden Truppenteilen das geordnete Nachziehen
16 zu ermöglichen.
Sobald die Turkopolen und bewaffneten Dienenden an den Knappen mit den Packpferden vorbeigeritten sind
17, schließen sie sich, immer noch in Schwadronen formiert, an und unterstützen die Kämpfer so gut als möglich. Die bewaffneten Handwerker halten sich dabei an den Banner des Bannerherren. Sehr wahrscheinlich war diese Unterstützung materieller (Wasser, Waffen, Bergung von der Front und ärztliche Versorgung, etc) Natur.
Während der SchlachtUpton-Ward schreibt auf Seite 186 hierzu einen eigenen Absatz, der die Hauptaufgabe der Dienenden ganz gut herausbringt:
Sobald die Ritter den Angriff ausgeführt haben und (normalerweise) innerhalb der feindlichen Linie zum erliegen gekommen sind, beginnt das Handgemenge. Die eigene Reihe ist nun ziemlich sicher keine Linie mehr; die Aufgabe der Schwadrone des Turkopliers ist nun entweder, den Rittern geordnet nachzufolgen um eine zweite Welle gegen den Feind zu werfen, etwaige flüchtende Feinde zu jagen oder aber einen eventuellen Gegenangriff abzuwehren und den Rittern Zeit sich zu erholen (sprich auf die Ersatzpferde aufzusteigen) zu verschaffen, wenn der Angriff nicht erfolgreich gewesen ist.
Da, sobald das Handgemenge startet, keine gute Kommunikation zwischen den Gruppenbefehlshabern und der Gruppe mehr möglich ist, kommen die von Wilcke vermuteten kleineren Banner ins Spiel – sie dienen den Gruppenmitgliedern als Sammelpunkt und Orientierung; jede Gruppe sammelt für sich selbst, die Gruppenführer sammeln zum Schwadronsbanner.
Fußnoten:
1 Wilcke: S. 142, 160, 184, 220, 221 (Vorhut); 143 (Nachhut)
2 Wilcke: S. 215, 231
3 Wilcke: S. 144
4 Körner übersetzt mit „zum Schutze“; allerdings macht das keinen Sinn, da die dienenden ja die Ritter unterstützen sollen. Upton-Ward übersetzt mit „If brothers are placed to command the sergeants at arms“, was „Befehligen“ bedeutet und ohne zweifel richtiger ist.
5 S. OR 170
6 S. OR 170 und 172
7 S. OR 419 und sinngemäß 172; Auch A. Demurger und M. Bauer schreiben dies, wenn auch bedeutend kürzer: Demurger: „Die Templer“, Seite 76 und Bauer: „Die Tempelritter“, Seite 70
8 S. OR 419
9 S. OR 101
10 Wilcke: S. 319 und ORE 166
11 (Referenz im Buch weiter oben)
12 Dies entspricht Artikeln 50: „keiner soll etwas verlangen“, insbesondere aber dem Artikel 154, indem die Ausnahme gemacht wird, dass kein Bruder ein störrisches oder ausschlagendes Schlachtross besteigen muss – der Marschall kann dann ein anderes Pferd zuteilen
13 S. ORE 162
14 S. OR 179, dies bedint, dass der Bannerherr sein Banner bereits wehen hat, da die Knappen ihn ansonsten nicht leicht finden
15 S. OR 161 und 162; Bei Verstoß drohte die Strafe, den Rest des Marsches zum Lager zu Fuß hinter sich bringen zu müssen
16 Dies wird schon alleine durch die Knappen mit den Reitpferden der Ritter bedingt, da diese die Pferde laut Art. 179 „zur rechten führen“ sollen, wohl damit die Ritter ihr gefallenes Pferd möglichst schnell wechseln können
17 Ergibt sich aus Art. 179, dort wird gesagt, dass die Knappen die Packpferde „von da weg nehmen sollen, wo ihre Herren reiten“ und beim Bannerherren bleiben sollen, der Bannerherr aber den Angreifenden (Ritter und Dienende/Turkopolen) zügig nachfolgen sollen