Templerfakten > Historische Templer
Woher kamen die Kapläne?
Heinrich von Hohenfels:
Lieber Herr Biedermann,
bei soviel Freundlichkeit werde ich mich jetzt wohl kaum bemühen bei meinen Quellenrecherchen auf die von dir gesuchten Belege zu achten.
Wenn du schon soviel über die internen Aufstiegmöglichkeiten von Kaplänen im Templerorden weisst, warum fragst du dann danach ?
Oder ziehst du hier Rückschlüsse von anderen Orden auf den Templerorden und hast auch nur ein Bauchgefühl ?
Gruß
Viersternegeneral Heinrich von Hohenfels
Hups, natürlich Komtur Heinrich
Erpho:
Der Templerorden besaß als Orden päpstlichen Rechts (gemäß Bulle "Omne datum optimum" vom 29.03.1139) eigene Geistliche. Diese erhielten Unterweisungen von Lehrberechtigten des jeweiligen Bischofs. Und das, trotz päpstlicher Exemtion.
Auch wenn zum Teil die folgenden Punkte etwas von der Ursprungsfrage abweichen, so sind doch folgende Quellen nicht ganz unwichtig:
Kirchliche Quellen:
Bulle "Milites Templi" vom 09.02.1143, erlassen von S.H. Papst Innozent II.
Dem Templerorden wird erneut das Recht auf eigene Kapläne - diesmal mit allen Privilegien und der Befreiung von bischöflicher Einflussnahme, gewährt.
Des weiteren durften die Kapläne einmal im Jahr in Gebieten mit Interdikt die Hl. Messe lesen (was sonst unter Androhung der Exkommunikation verboten war).
S.H. Papst Eugen III. erließ am 07.04.1145 in der Bulle "Militia Dei" das Recht auf einen eigenen Friedhof und gewährte den Templern Apostolische Gesandte am Hl. Stuhl.
Ernennung zum Bischof oder zu Sondergesandten erfolgten durch päpstliche Legaten.
Am 01.09.1260 sprach S.H. Papst Alexander IV. den Klerikern des Templerordens das Recht zu, neben Ordensbrüdern, auch dem Orden dienenden Sakramente zu spenden und die Absolution zu erteilen.
biedermann:
@benedikt
gegen externe Kapläne spricht imho die Verpflichtung der mehrfachen Gottesdienste zuzüglich dazwishenliegender Gebete. Abwesenheiten ebenso wie Krankheiten hätten damit eine Unterbrechung des Gebetsrhythmus bedeutet, was sicher nicht geschehen durfte. Sieht natürlich beim Vorhandensein mehrerer Kapläne am selben Ort anders aus.
Aufstieg-
täusch ich mich oder lautet die Regel nicht, dass nur einer den Mantel tragen darf, wenn er die Funktion eines Bischofs ausübt (und nicht, wenn er es tatsächlich ist) Quasi ein Funktionsträger im Range aber nicht tetatsächlich? Das wäre ja eine meiner nächsten Fragen gewesen. Wer bestimmte über den Rang der Kapläne, die über den anderen standen. Gegeben muß es ja sowas haben, sonst macht ja die Rangregel keinen Sinn. Und ein Ordens-Kaplan wird wohl kaum außerhalb ein Bischof gewesen sein, um teilzeitlich wieder Kaplan zu werden. Das ist schon auf Grund der unabdingbaren Weihen die ja auch innerhalb des Ordens nicht aufgehoben sein konnten, undenkbar.
Ein Bischof, der als Kaplan im Orden Dienst macht ist im Lichte dieser Überlegung nicht vorstellbar. Das glaub ich erst, wenns mir jemand gedruckt/geschrieben als Quelle unter die Nase hält.
Von einem zum Templerorden übergetretenen Bischof habe ich noch nie gelesen. Woher stammt deine Kenntnis?
Persönlicher Angriff:
Ich spreche/schreibe, wenn ich meine Meinung belegen kann und liefere dann dazu die Quelle.
Wo ich etwas vermute, sage ich es dazu.
Wenn ich ausdrücklich nach Quellen frage, ist es ihmho nicht überheblich wenn mich Vermutungen und persönliche Ahnungen nicht befriedigen.
Wenn ich mir Wein wünsche, möchte ich nicht mit einem leeren Krug abgespeist werden. Definitiv nicht.
@ Michel
nehme die offene Rüge zur Kenntnis, bin mir keiner Schuld bewußt.
Oder darf ich bei Nichterfüllung der Hoffnungen an die LeserInnen dieses Forums nicht enttäuscht sein?
@ ****-Komptur Heinrich
;-)
ad Aufstieg- weiß ich eben nicht, aber wenn jemand - wie sich aus den Regeln schließen läßt- eine höhere Funktiopn (wenn schon keinen höheren Titel oder höhere Weihen) hatte, dann kann es sich diesen Rang sicher nicht selbst verliehen haben. Oder automatisch nach dem 12ten Beitragsmonat oder dem 45. Lebensjahr erworben....
Deswegen ja meine Frage nch vielleicht bekannten Quellen.
@ Erpho
Sei umschlungen und gepriesen! Werde versuchen, die genannten Texte bei uns irgendwie zu bekommen und nachzulesen.
Besten Dank für die Hinweise. Bulle war mir bekannt- worauf stützt sich die Aussage "...erhielten Unterweisungen von Lehrberechtigten des jeweiligen Bischofs. Und das, trotz päpstlicher Exemtion..." ?
Die Erlaubnis in interdizierten Gebieten Messen zu lesen war aber ausschließlich auf die Ordensgemeinschaft beschränkt. Oder?
Wo steht die Stelle mit den "...Ernennung zum Bischof oder zu Sondergesandten ... durch päpstliche Legaten?"
biedermann
Neithan:
Welche unabdingbaren Weihen meinst du? Denn prinzipiell hat jeder Dorfpfarrer die gleichen geistlichen Weihen erhalten wie ein Bischof.
gruß Neithan
Erpho:
Ordensgeistliche können (damals wie heute) durch Ernennung in den Rang eines Bischofs erhoben werden, die Weihe muss von einem anderen Bischof vollzogen werden. Ordensgeistliche, die in einem päpstlichen Orden dienen, unterstehen dank Exemtion nicht der Jurisdiktion des zuständigen Ortsbischofs, sondern nur dem Hl. Vater. Die Päpste überbrachten Nachrichten, Bullen oder apostolsiche Schreiben durch päpstliche Legaten. Da der Hl. Vater sich nicht um alle Belange der Kirche gleichzeitig kümmern kann/konnte oder er aber "verhindert" war, schob er die Aufgaben auf seine Gesandtschaft - siehe Dokument von Chinon - erstellt durch päpstliche Kardinallegaten.
Bischöfe: Sie müssen nicht notwendigerweise einen festen Bischofssitz haben (CIC: es wird eine Residenzpflicht "empfohlen"), da die Kirche drei Arten der Bischöfe kennt: Diözesanbischöfe, Missionsbischöfe und Ehren/Titularbischöfe. Templerbischöfe, die es nicht in besonders großer Menge gegeben hat, wären meiner Meinung nach Missionsbischöfe gewesen. (sowas wie Bonifatius)
Ich kenne keinen Templerbischof, nur wurde ihnen per Bulle das Recht zugesprochen, welche ernannt zu bekommen, aufgrund der Verdienste für Gott und Kirche.
In der Urkirche unterrichtete der Bischof / Episcopos die angehenden Priester, bzw. Anhänger Jesu. Später delegierte die Amtskirche Gelehrte, die im Namen des Ortsbischofs unterrichteten. Auf solche Einrichtungen könnten Templergeistliche gegangen sein, denn bei den Mönchen damaliger Zeit war es so üblich gewesen, erst viel später kamen eigene Stätten der Ausbildung (Cluny und Citeaux) hinzu. Es waren Vorvorvorläufer der Priesterseminare. Ich kenne diese Schilderungen nur aus den Geschichten von Mönchen, die im Auftrag des Abtes zum "Studium" geschickt wurden. Ich stelle daher mal die Vermutung auf, dass es naheliegend und am effizientesten gewesen wäre, angehende Templergeistliche dorthinzuschicken.
Die Bulle erlaubte es den Templern, in Gebieten unter Interdikt, die Messe für alle Menschen zu feiern und sogar Exkommunizierte wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen.
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