Ordensgeistliche können (damals wie heute) durch Ernennung in den Rang eines Bischofs erhoben werden, die Weihe muss von einem anderen Bischof vollzogen werden. Ordensgeistliche, die in einem päpstlichen Orden dienen, unterstehen dank Exemtion nicht der Jurisdiktion des zuständigen Ortsbischofs, sondern nur dem Hl. Vater. Die Päpste überbrachten Nachrichten, Bullen oder apostolsiche Schreiben durch päpstliche Legaten. Da der Hl. Vater sich nicht um alle Belange der Kirche gleichzeitig kümmern kann/konnte oder er aber "verhindert" war, schob er die Aufgaben auf seine Gesandtschaft - siehe Dokument von Chinon - erstellt durch päpstliche Kardinallegaten.
Bischöfe: Sie müssen nicht notwendigerweise einen festen Bischofssitz haben (CIC: es wird eine Residenzpflicht "empfohlen"), da die Kirche drei Arten der Bischöfe kennt: Diözesanbischöfe, Missionsbischöfe und Ehren/Titularbischöfe. Templerbischöfe, die es nicht in besonders großer Menge gegeben hat, wären meiner Meinung nach Missionsbischöfe gewesen. (sowas wie Bonifatius)
Ich kenne keinen Templerbischof, nur wurde ihnen per Bulle das Recht zugesprochen, welche ernannt zu bekommen, aufgrund der Verdienste für Gott und Kirche.
In der Urkirche unterrichtete der Bischof / Episcopos die angehenden Priester, bzw. Anhänger Jesu. Später delegierte die Amtskirche Gelehrte, die im Namen des Ortsbischofs unterrichteten. Auf solche Einrichtungen könnten Templergeistliche gegangen sein, denn bei den Mönchen damaliger Zeit war es so üblich gewesen, erst viel später kamen eigene Stätten der Ausbildung (Cluny und Citeaux) hinzu. Es waren Vorvorvorläufer der Priesterseminare. Ich kenne diese Schilderungen nur aus den Geschichten von Mönchen, die im Auftrag des Abtes zum "Studium" geschickt wurden. Ich stelle daher mal die Vermutung auf, dass es naheliegend und am effizientesten gewesen wäre, angehende Templergeistliche dorthinzuschicken.
Die Bulle erlaubte es den Templern, in Gebieten unter Interdikt, die Messe für alle Menschen zu feiern und sogar Exkommunizierte wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen.