Templerfakten > Historische Templer
Intepretationsproblem bei den Statuten
Gabriel von Kettenhofen:
@ Hallo Fabianus,
hier noch ein Nachtrag zum Pferdegeschirr:
Mit Longe - so habe ich mich von einem erfahrenen Reiterbruder belehren lassen - ist nicht die 10-Meter-Leine von heute gemeint, wie man sie aus dem Reitunterricht kennt.Man muss sich eher eine längere Festbinde-Leine fürs Pferd darunter vorstellen.
Das mit dem Kettenhemd für die dienenden Brüder: original heißt es, dass da gar keine Ärmel dran waren. Also so ne Art Achsel-Shirt aus Kette. Da hatten die wohl an den Armen nur den Gambi als Schutz.
Für unsere heutige Darstellung gibt es aber - so habe ich gehört - eine Regelung, dass, egal wer, ein Kettenhemd mit Ärmeln tragen sollte - wegen des Selbstschutzes (Man muss ja auch wieder Geldverdienen gehen können).
@ Heinrich v. Hohenfels:
Bei Nr. 141 (Ausrüstung der dienenden Brüder) steht tatsächlich, dass sie NICHT das Pferdegeschirr erhalten sollen. Ich korrigiere damit meine Aussage vom Samstag. Ob die dann doch nicht geritten sind?
Gruß
Gabi
Fabianus:
Salve Gabi,
war das in Regel 141 nicht ein Übersetzungsfehler, dass Dienende keine Arme am Kettenhemd haben, sondern die Kettenhemden lediglich keine (angesetzten) Fäustlinge hatten sowie die Kettenbeinlinge ohne Fußteil?
Auf jeden Fall trotzdem nochmal ein großes Dankeschön!
Gruß,
Fabianus
Dietrich zu Veynau:
Bis vor kurzem war ich auch Anhänger der Regeln, aber ich bitte zu beachten das die noch vorhandenen Regeln "alle" aus der Zeit nach 1250 Stammen , auch die latainischen.
Es gibt nur drei Erhaltene , diese waren für drei Komthureien da!!
Eine wahrscheinlich sogar nur für ein unbedeutenes Haus!
Alle anderen Regelbücher sind verschwunden !
Jeder Meister (Komthur usw) hatte das recht die Regeln zu ändern!!!!!!!
Was wichtig ist , so sind meine Gedanken dazu, das sich die Ordensbruder erkannten und das sie dem "wahren Glauben " folgten.
Heinrich von Hohenfels:
Jeder Komtur hatte das Recht die Regeln zu ändern ????
Wo steht das ?
In dem Vorwort der lateinischen Regel steht, dass sie auf dem Konzil in Troyes 1128 niedergeschrieben wurden. Weiterhin stehen in der lat. noch Sachen drinn, die man in der fr. später änderte. Z.B. der Umgang mit Exkommunizierten.
Daran sieht man doch, dass die lat. Fassung älter ist als die fr. Version.
Dietrich zu Veynau:
Regel 72
das Vorwort bezieht sich auf das Datum an dem die Regeln geschrieben worden.
aber nicht auf die Fassung die Danach folgt!
wer die litaratur dazu liest und die Regeln selbst gesehen bzw den Katalog dazu weiß auch von wann sie genau sind.
die viel zitierten latainischen Regeln sind keine Kopie der ersten Regeln.
sondern ebenfalls "verbesserte und für eine komthurey eventuell auch für mehrere aber nicht für den ganzen Orden.
Es gab fast 300 die Regeln für die Templer fast jede Komthurey zumindestens aber jede Provinz hatte bestimmt ein Regelwerk .
das davon nur noch 3 Exenplare übrig sind und diese auch noch verschieden , zeigt uns doch das die Strukzur doch nicht so streng war.
Der komthur eines Hauses hatte Hausrecht , nicht nur das er Befehlsbefugt war sondern es galt absoluter gehorsam.
nur die wenigsten Anderen bekahmen die Regeln überhaupt zu Gesicht!
als Beispiel wer heute eine zentrale Dienstvorschrift der Bundeswehr sieht die 30 Jahre alt ist , kommt schon ins Grübeln.
und die werden zu tausenden gedruckt!
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