Templerfakten > Historische Templer
Der Status der Grossmeister
Alexander von Reutlingen:
Hallo zusammen !
Ich bin bei meinen Recherchen auf eine Ungereimtheit gestossen und benötige mal eure Unterstützung.
Ich habe gelesen, dass in den Statuten festgelegt worden ist, dass Grossmeister auf Lebenszeit gewählt wurden und nicht abgesetzt werden konnten.
Allerdings kam ich jetzt zum Grossmeister Eberhard von Barres, der von 1149-1152 diesen Rang inne hatte und ZURÜCKGETRETEN ist !
War ein Grossmeister somit befugt, selbst den Rücktritt einzureichen, aber gleichzeitig vom Orden selbst nicht absetzbar ?
Matthias Rehm:
Hallo Alexander,
ich sehe darin keinen Widerspruch. Warum sollte ein Würdenträger nicht von seinem Amt zurücktreten können, wenn er sich der Aufgabe nicht mehr gewachsen sieht.
Bekanntestes Beispiel, dass es dieses heute noch gibt, ist der Papst.
Gruß
Matthias
Alexander von Reutlingen:
Wie gesagt, mich stört der Ansatz "auf Lebenszeit".
Beim Papst geht der Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen (muss mWn von mehreren Ärzten unabhängig bestätigt werden), aber nicht weils dem Amtsträger danach ist - und in genanntem Beispiel liegt der Fall so, dass der Grossmeister aus Enttäuschung über das Verhalten von Christen AUSSERHALB des Ordens zurückgetreten ist.
Heinrich von der Losheide:
kannst du das bitte mal genauer beschreiben,was ihn bewegt hat?
Alexander von Reutlingen:
Die hauptsächliche Argumentation beruft sich auf die (aus seiner Sicht ausschlaggebenden) Ursache für das Scheitern des Zweiten Kreuzzugs:
Der Familienstreit zwischen dem Jungkönig Balduin I. von Jerusalem und dessen Mutter, die sich permanent in die Regierungsangelegenheiten mischte, drohte in einer Spaltung in Anhänger beider Parteien zu eskalieren und gefährdete somit die Zukunft der Kreuzfahrerstaaten (solche Streitigkeiten führten ja schon zum Fall von Edessa => schlechte Erfahrungen).
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