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Können Templer Heiraten

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Benedikt von Söllbach:
Adlige und Dienende: Doch das geht. Nur ein Ritter konnte nicht als Dieneder Bruder aufgenommen werden, da er sonst "unter Stand" wäre und dies gegen die Regeln war, da er ansonsten jemandes Diener wäre (steht so in den Regeln drin). Nicht jeder Adlige ist automatisch auch Ritter.

Möglichkeit eins:
(nach der Diskussion im Forumsarchiv vor einiger Zeit): Ein dienender Bruder konnte verheiratet sein, hatte dann aber gewisse Sonderregeln zu beachten (zb durfte er nicht im gleichen Raum schlafen wie die anderen Brüder, auserdem erinnere ich mich daran, dass er nicht an der gleichen Tafel speisen durfte).
Da auch er die Gelöbde ablegt (Keuschheit, Armut, Gehorsam), konnte er allerdings nicht mehr seinen "Ehepflichten" (Zitat Regel: "[...]und inzwischen ein ehrbares Leben führen [...]")nachkommen.
Was die Ritterbrüder angeht, meine ich irgendwo gelesen zu haben, dass es die Möglichkeit gab, dass der Mann als Ritter in den Ordne aufgenommen werden konnte, wen seine Frau in ein Kloster eintrat.


Möglichkeit zwei:
Eine andere Interpretation der zitierten Regel bezüglich der Stelle:
"jedoch dürfen sie nicht mit dem weißen Gewand und dem weißen Umhang einhergehen."
wäre, dass sie dem Orden nur als Affiliierte beitreten. Sie sind dann zwar Ordensmitglied, jedoch nicht unmittelbar im Orden integriert, was sich auch mit der Aussage "sie dürfen nicht in ein und demselben Haus leben" deckt.
Vielleicht durften also im Orden an sich nur unverheiratete Brüder leben, alle verheirateten durften nur als eine Art "Sponsoren" beitreten und dafür gewisse Privilegien (zb Schutz, was damals ja für die normale Gesellschaft sehr wichtig war! Bedenkt, dass die Ordensbrüder nur dem Papst, aber keinem weltlichen gericht unterstand!) beanspruchen.

Entschuldigung, wenn ich jetzt diese alte Diskussion wiederbelebe. Ich habe aber irgendwie das Gefühl, dass gerade dieses Thema nicht zuende diskutiert wurde.
Meines Erachtens ist Möglichkeit zwei sinnvoller und stimmiger, wenn man die Regel liest:
- Verheiratete dürfen das weiße Geand nicht tragen und nicht in ein und dem selben Haus leben (mit "selben Haus" ist denke ich nicht wörtlich ein Haus sondern ein zusammenschluss, wie zb ein Kloster gemeint)
- Ritter dürfen nicht schwarz tragen (siehe Regel bezüglich Aufnahmezeremonie)
Zusamengefasst denke ich also, dass Ritter keinesfalls verheiratet eintrete können (auch nicht in schwarz), diendene Brüder ebenfalls nicht, weil sie nicht im gleichen Konvent leben dürfen wie die anderen Brüder (also nur "Sponsoren sein können"), wobei sich aber bei dem Punkt "Haus=Konvent" streiten lässt (möglicherweise gab es ein extra Haus für die verheirateten dienenden Brüder, halte ich aber für unwarscheinlicher.)

Bitte sagt mir doch mal eure Meinung zu meinem Gedankengang.
Ich möchte hier nicht für Streit sorgen (dies besonders in Richtung Dietrich), sondern einfach in Erfahrung bringen, ob meine Interpretationen einer fundierten Beweisführung standhalten. Damit könnten wir das Thema endgültig schrifltich klären, wovon alle was hätten. Danke!

Ingwin:
als ich adlige schrieb, meinte ich Ritter(bezog das auf die Aussage mit den 3 Pferden s. o.)

So wie Deine 2. Möglichkeit sehe ich die Sache auch,
dann können sie auch in ihren weltlichen Farben rumlaufen.

Denn die 1. Frage bei der Aufnahme egal ob Ritter oder Dienender lautet

"zuerst aber fragen wir Euch, ob Ihr mit einer Frau verheiratet oder verlobt seid, weshalb sie auf Grund des Rechtes der heiligen Kirche auf Euch Ansprüche machen könnte, denn wenn Ihr löget, und es träte morgen oder später zu irgend einer Zeit der Fall ein, daß sie käme und könnte Euch beweisen, daß Ihr ihr Mann seid, und könnte Euch auf Grund des Rechts der heiligen Kirche zurückverlangen, würde man Euch das Kleid nehmen, Euch in starke Fesseln legenund mit den Slaven arbeiten lassen. Wernn man Euch sodann genug Schimpf angetan hätte, würde man Euch bei der Hand nehmen und der Frau übergeben und Ihr würdet für alle Zukunft aus dem Orden ausgestoßen sein"

Ordensregel Körner Statute 669

Berthold von Krukow:

--- Zitat ---Original von Benedikt von Söllbach
Da auch er die Gelöbde ablegt (Keuschheit, Armut, Gehorsam), konnte er allerdings nicht mehr seinen "Ehepflichten" (Zitat Regel: "[...]und inzwischen ein ehrbares Leben führen [...]")nachkommen.

--- Ende Zitat ---

Hier gehst Du davon aus, daß es ein "unehrbares" Leben ist, mit einer Frau zusammen zu leben und seinen ehelichen Pflichten nachzukommen - aber das würde der Bibel wiedersprechen ...seiet fruchtbar und mehret euch!...

Im frühen und beginnenden Hochmittelalter war es keineswegs üblich seiner angetrauten Gattin treu ergeben zu sein. Vielmehr wurde wild in der Gegend rumge**** (wohlgemerkt von Seiten der Ehemänner) Jenen Zustand klagte die Kirche in zunehmendem Maße an und die Monogamie kam so langsam "in Mode". Selbst Liebe und Treue oder gar Romantik  zwischen Paaren waren eher die Ausnahme. Einer Frau treu zu sein und mit ihr Kinder groß zu ziehen, eine Familie zu sein, wie wir sie uns heute vorstellen (das war absolut nicht selbstverständlich) bedeutete schon ein "ehrbares Leben" zu führen.

Dieses "im selben Haus" würde ich als Metapher sehen, nicht als wirkliches Gebäude, eher als Sinnbild für den Stand und das Ansehen.
Diejenigen, die sich ganz und gar dem Orden verschrieben hatten, genossen ein höheres Ansehen als diejenigen, die zu einem gewissen Teil auch noch irdischen "Verpflichtungen" nachgingen.
Aber wie gesagt, daß sind meine Interpretationen und wahrscheinlich liege ich damit wieder gaaaaaaanz falsch.
Wie dem auch sei. In meiner Komthurey gelten diese Regeln, so wie ich sie interpretiere und wer dies nicht akzeptiert, der muß sich einen anderen Komthur suchen  *birthday*

Gruß Berthold

Benedikt von Söllbach:
Danke für deine Antwort!
Klar wiederspricht das der Bibel, aber eben nicht dem Gelübde "Keuschheit". "Ehrbar" ist daher eher im Sinne von "Regeltreu", nicht von ehrbarem Leben allgemein zu sehen.

Bei der Sache mit dem "Haus" stimme ich dir zu, es ist unwarscheinlich dass damit ein Gebäude gemeint ist. "Haus" im Sinne von "ganz oder nur teilweise dem Orden verschrieben" ist schon die richtige Richtung, die Interpretation "Haus = Sippschaft = Orden" liegt aber finde ich näher.
Daraus folgt dann aber, dass sowohl Ritterbrüder als auch die dienenden Brüder nicht verheiratet sein konnten, d.h. wenn verheiratet kein unmittelbares ordensmitglied im Sinne der Darstellung, also affiliierte, was sich auch mit der Ordensregel deckt.
Bitte versteht mich nicht falsch, ich habe nichts dagegen, wenn ihr eine verheiratete Role spielt und damit bewusst von der Geschichte abweicht, aber auf Anfrage solltet ihr auch dazusagen, dass das historisch so nicht korrekt ist. (ansonsten entsteht ein verzerrtes Bild)

Ingwins Regelzitat habe ich offenbar überlesen, danke fürs Rauskramen. Durch diese Regel ist dann ja alles eindeutig und diese Frage sollte jetzt ohne Grauzone (Im Archiv ist es recht schwammig) geklärt sein.

Christian Schulze:
Zum Glück ist das in den Statuten des 1705 wiederbelebten
Orden OSMTH (Neotempler) klar geregelt.
Ich kann getrost Frau und Tochter zu meiner Investitur mitbringen.
Es sollte dann aber auch bei der einen Frau bleiben.......... [:oo.]
Mein Senf zu der Sache *pope* *pope*

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