Ich bin der Meinung, das die Fragestellung nicht korrekt ist.
Es konnt nicht (mehr) darum gehen, das der Papst die Templer verteidigt, sondern, nachdem der König von Frankreich das Verfahren gegen die Templer eröffnet und an sich gerissen hat (normative Kraft des Faktischen) konnte und musste es zunächst darum gehen, das Verfahren gegen die Templer unter der kirchlich-päpstlichen Obhut durchzuführen -- so wie es die Rechts- und Gesetzeslage vorsah...
Dies ist dem Papst letztlich auch gelungen...
Das die Verhandlungen auf dem Konziel von Vienne mit der päpstlichen Aufhebung als Fürsorge und nicht aus erwiesener Schuld erfolgte, ist schon mehr, als damals aus der politischen konstellation heraus zu erwarten war...
In diesem Zusammenhang sei auch das sog. Chinon-Dokument der Historikerin Frale hingewiesen; hier hat der Papst dem Großmeister und dem Orden quasi die Absolution erteilt (im Prinzip den orden als Unschuldig im Sinne der Anklage erkannt...)