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Tempelritter auf Zeit

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Gast:
templer ist templer ob er jetzt  nur auf Zeit oder auf Lebenszeit Templer ist sollte er sich doch zumindest an die Regeln halten.  das ist meine Meinung dazu

Nikolaus Vogt von Hunolstein:
Hi !

Der grosse Unterschied zu den Volltemplern ist, dass die Gastritter auch während der Zeit, die sie beim Orden verbrachten, ihren weltlichen Status und Ihre weltlichen Besitztümer behalten konnten. Diese Dinge gingen nur in den Orden über, sofern er sich entschloß die Gelübte abzulegen. Gastritter konnten sogar verheiratet sein.

Daher denke ich, das die Ordensregel nicht für alle gleich war. ( Siehe unterschiede zwischen Sergenten, fußsoldaten, turkopolen, Laienbrüdern, rittern usw. )

Gruß

Nikolaus Vogt von Hunolstein
( selber ein Gastritter )

Gebuin:
Hab grad diesen Thread gelesen und wollt mal ein kleines statement dazu abgeben was das Templer-Netzwer ist.

Das Templer-Netzwerk ist ein loser Zusammenschluss mehrere nicht-kommerzieller Websites. Die Websites I.G.Templer, Templerforum und Die-Templer sind private Sites, die den Kern des Netzwerkes ausmachen. Ziel des Templer-Netzwerkes ist es, das Thema Templer und besonders Templer in Deutschland so umfassend wie möglich darzustellen. Dabei wurden bewußt Schwerpunkte gesetzt und auch Gebiete ausgegrenzt.

Ich von I.G.Templer und Matthias von Die-Templer haben uns zusammengeschlossen und das Templer-Netzwerk eröffnet, dies wird das Offiziele Forum werden für beide Seiten.

Wir wollen für reenacter und Templer Interesierte eine gute Anlaufstelle sein. Wer von euch LH macht sollte beim Relounch vom Templer-Netzwerk sich bei der I.G. Anmelden.

Euer Gebuin

Nikolaus Vogt von Hunolstein:
Auch hier ein paar Zitate aus der Ordensregel, die offenbar auf die Templer auf Zeit gemünzt sind:

LIII. Von Verheiraten.
Wir erlauben euch, verheiratete Brüder unter euch zu haben auf die Weise, daß, wenn die um die Wohltat und die Teilhabe an euerer Bruderschaft einmütig bitten, jeder für sich den Teil seines Vermögens und was immer sie ferner hinzuerwerben, der gemeinsamen Ordenskasse nach dem Tod vermachen und inzwischen ein ehrbares Leben führen und danach streben, den Brüdern gutes zu tun; jedoch dürfen sie nicht mit dem weißen Gewand und dem weißen Umhang einhergehen. Sollte ein Verheirateter sterben, hinterlasse er seinen Teil den Brüdern und die Gattin habe aus dem anderen den Lebensunterhalt. Wir erachten es nämlich als ungerecht, daß solche Brüder mit Brüdern, die Gott Keuschheit versprochen haben, derartig in ein und demselben Haus leben sollten

und

XXXII. Wie die Gastritter (auf Zeit dienende Ritter) aufgenommen werden sollen.
Wir ordnen getreulich an, daß alle Ritter, die in Herzensreinheit Jesus Christus in dem nämlichen Haus (= im Templerorden) auf Zeit dienen wollen, Pferde, die für eine solche Unternehmung gewöhnlich geeignet sind, Waffen und was sonst nötig ist, kaufen sollen. Sodann entscheiden wir, die Pferde von beiden Parteien gleichermaßen nach Wert und Nutzen abzuschätzen. Der Preis soll, damit er nicht der Vergessenheit anheimfällt, schriftlich festgehalten werden und was immer dem Ritter und seinen Pferden oder dem Knappen zum Lebensunterhalt nötig ist, selbst die Hufeisen der Pferde, soll nach dem Vermögen des Ordens von demselben aus brüderlicher Liebe geschenkt sein. Wenn unterdessen ein Ritter in diesem Dienst durch irgendein Ereignis verliert, soll ihm der Meister, wenn es das Vermögen des Ordens erlaubt, andere besorgen. Bei Ablauf der Frist des Heimkehrwilligen soll der Ritter aus göttlicher Liebe den halben Preis (erg. dem Orden) abtreten, die andere Hälfte soll er aus der Kasse der Brüder, wenn es ihm recht ist, erhalten

und

XLIX. Ob sie Landgüter besitzen dürfen.
Durch göttliche Vorsehung, wie wir glauben, hat die neue Art der Frömmigkeit von euch im heiligen Land den Anfang genommen, da ihr offenbar der Frömmigkeit das Rittertum beifügt, und so die durch das Rittertum bewaffnete Frömmigkeit voranschreite und den Feind, ohne Schuld auf sich zu laden, schlage. Zu Recht also entscheiden wir, da ihr Ritter des Tempels genannt werdet, daß ihr selbst wegen des hervorragenden Verdienstes und der besonderen Gabe der Tapferkeit Land und Leute haben, Bauern besitzen und sie gerecht regieren könnt; und die festgesetzte Abgabe soll euch besonders geleistet werden.

Wobei sich dann die Frage aufwirft: Durfte eine Templer auf Zeit das weisse Ordensgewand tragen, wenn er nicht verheiratet war?? Was trug er, wenn er verheiratet war ?? Schwarz??

Gruß Pepe

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